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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 21. Juli 2020

  1. Stand beim Bürokratieabbau
  2. Positive Machbarkeitsstudie zur zentralen IT-Architektur
  3. Fast 150 Millionen Euro für die Behebung von Waldschäden
  4. Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
  5. Bundesregierung begrüßt Strategie der Milchwirtschaft
  6. Förderung kurzer Lieferketten


01. Stand beim Bürokratieabbau

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/FNO) Der Bürokratiekostenindex ist im Jahr 2019 auf einen Tiefstwert gefallen. Die Entlastungen durch das Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) hätten den Index um einen weiteren Prozentpunkt auf 98,63 Prozent gedrückt, heißt es in dem als Unterrichtung (19/20975) vorgelegten "Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2019". Der Umstellungsaufwand, also der einmalige Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, habe sich in der 19. Legislaturperiode ebenfalls verringert - um rund 1,3 Milliarden Euro. Insgesamt lagen die Belastungen für die Wirtschaft damit bei 1,9 Milliarden Euro. Dies seien allerdings weniger als zwei Fünftel des Werts der 18. Wahlperiode.

Positiv äußert sich die Bundesregierung zur Bilanz der Bürokratiebremse. Seit der Einführung im Jahr 2015 betrage der Abbauüberschuss 3,1 Milliarden Euro. Die Bundesregierung habe sich zudem dafür eingesetzt, dass die "one in, one out"-Regel auch auf europäischer Ebene eingeführt wird. Kommissionspräsidentin von der Leyen habe den Ansatz im September 2019 zu ihren zentralen Arbeitsmethoden erklärt. Mit der Bürokratiebremse sollen Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft begrenzt werden. Nach dem Prinzip "one in, one out" sollen da, wo durch Bundesministerien oder die EU-Kommission neue Belastungen für die Wirtschaft aufgebaut werden, an anderer Stelle Belastungen abgebaut werden.

Auch die Bürgerinnen und Bürger zeigten sich mit der Verwaltung zufrieden. Bei einer Befragung des Statistischen Bundesamtes stieg den Angaben zufolge die Zufriedenheit gegenüber der letzten Umfrage im Jahr 2017 leicht. Die direkten Entlastungen der Bürger durch das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene BEG III bezifferte die Bundesregierung auf 78 Millionen Euro und 20 Millionen Stunden.



02. Positive Machbarkeitsstudie zur zentralen IT-Architektur

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Machbarkeitsstudie zu einer geplanten zentralen IT-Architektur für Kontrolldaten in den Bereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der Tiergesundheit, des Tierschutzes, der Tierarzneimittel, der tierischen Nebenprodukte und der Futtermittel fällt positiv aus. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/20322) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/20088). Für die Umsetzung der gemeinsamen IT-Schnittstellen seien allerdings überwiegend die Länder verantwortlich, über eine mögliche Kostenbeteiligung des Bundes sei noch nicht entschieden worden. Die Bundesregierung verspricht sich von der Umstellung "erhöhte Effizienz, schnellere Reaktionszeiten sowie eine deutlich bessere Datenqualität".



03. Fast 150 Millionen Euro für die Behebung von Waldschäden

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Der Waldumbau wird durch viele Maßnahmen gefördert. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/20358) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19862). Im Jahr 2020 stelle die öffentliche Hand über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)" fast 150 Millionen Euro für die Behebung von Waldschäden bereit. Details über den Mittelabfluss, die aufgeforsteten Flächen und die gestellten Anträge können derzeit aber noch nicht genannt werden. Die Bundesregierung rechnet mit durchschnittlichen Aufforstungskosten von 5.000 bis 7.000 Euro pro Hektar.

Neben der direkten Pflanzung von Bäumen könne auch die Saat und Naturverjüngung gefördert werden. Im Falle von Kleinprivatwaldbesitzern (unter 20 Hektar Fläche) werden bereits 90 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben ersetzt. Eine vorherige Schadholzräumung liege dabei im Ermessen des Eigentümers und sei nicht verpflichtend. Auch die geltenden Fristen für die Wiederaufforstung sieht die Bundesregierung als ausreichend an. Die Mehrzahl der Länder setze eine Frist von drei Jahre, die allerdings auf Antrag des Waldbesitzers verlängert werden könne. Eine zusätzliche Förderung der Naturverjüngung sei nicht geplant.

Zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und der Erarbeitung der Waldstrategie 2050 könne die Bundesregierung keine Angaben machen, da sich beide Entwürfe noch in der Ressortabstimmung befinden. Wann diese abgeschlossen werde, sei noch nicht klar. Die Bedeutung von angepassten Wildbeständen für den Schutz von Mischwäldern soll aber im Gesetzentwurf hervorgehoben werden.



04. Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Der Einsatz von Pflanzenschutzmittel soll im Rahmen der EU-Strategie "Vom Hof auf den Tisch" dauerhaft gesenkt werden. Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort (19/20369) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19833) mit, dass "das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit biologischen Wirkstoffen erleichtert und die Umweltrisikobewertung für Pestizide verstärkt werden" soll. Weiteres Einsparpotenzial sieht die Bundesregierung in der technischen Verbesserung der Pflanzenschutzgeräte und der Optimierung der Applikationsart und -form. Derzeit sind in der EU bei den Herbiziden 114, bei den Fungiziden 166 und bei den Insektiziden 104 Wirkstoffe zugelassen.



05. Bundesregierung begrüßt Strategie der Milchwirtschaft

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung begrüßt die in den letzten zwei Jahren erarbeitete Sektorstrategie der Milchbranche. In einer Antwort (19/20367) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19905) heißt es, die Eigeninitiative der Milchwirtschaft sei zielführend, die Selbstverpflichtungen der Milchwirtschaft müssen aber schnell umgesetzt werden. Einzelne Maßnahmen, wie die private Lagerhaltung von Milchprodukten, können für eine Stabilisierung des Milchpreises in Krisenzeiten sorgen. Eine Risikoausgleichsrücklage sieht die Bundesregierung allerdings kritisch, da diese den Betrieben liquide Mittel entziehe und zweckbinde. Die dreijährige steuerliche Tarifglättung für die Land- und Forstwirtschaft sorge für eine ausreichende Abmilderung von schwankenden Einnahmen. Ob die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der GAP nach 2020 eine stärkere Flächenbindung in der Tierhaltung umsetzen werde, soll "zu gegebener Zeit" geprüft werden.



06. Förderung kurzer Lieferketten

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/FNO) Die Abgeordneten der AfD-Fraktion wollen von der Bundesregierung wissen ob derzeit kurze Lieferketten in der Lebensmittelindustrie gefördert werden. In der Kleinen Anfrage (19/20442) fragt die Fraktion außerdem, welche Förderungen und Hemmnisse es auf EU-Ebene für Direktvermarktung und kurze Lieferketten gibt.