Baierbrunn (ots). Kann ein Patient aufgrund einer
Therapie seinen Haushalt nicht führen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten
für eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen. Sind Kinder unter zwölf Jahren
zu versorgen, um die sich keiner kümmern kann, gilt das sogar bis zu 26 Wochen.
Darauf weist das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" hin.
Bei älteren Kindern lohnt sich die Nachfrage auf
Kulanzerstattung. Auch die maximale Erstattung pro Tag sollte man erfragen, da
sie bei jeder Kasse anders ist.
Arzt muss Bescheinigung ausstellen
Voraussetzung für die Erstattung ist, dass der Arzt eine
entsprechende Bescheinigung ausstellt, aus der Beginn, Dauer und Umfang der
Hilfe hervorgehen. "Der Anspruch besteht nur, wenn keine im Haushalt
lebende Person den Haushalt fortführen kann", erklärt Heike Morris,
juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Zwar
kann auch eine vertraute Person die Haushaltsführung übernehmen.
Für Ehepartner und nahe Verwandte bis zweiten Grades
werden aber lediglich Verdienstausfall und Fahrtkosten angemessen erstattet.
Zwar sind die Leistungen der Krankenkassen begrenzt - häufig erstatten sie aber
mehr, als Patienten denken. In der aktuellen "Apotheken Umschau"
finden Leserinnen und Leser Informationen zu Themen wie Krankengeld,
Fahrtkosten, Zweitmeinung, Sehhilfen und Zahnersatz.
Text: Wort & Bild Verlag - Gesundheitsmeldungen,
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