Ein Viertel der 20 bis 50-jährigen Paare sind ungewollt
kinderlos. Die Gründe dafür sind vielfältig: Veränderte Lebensmuster aber auch
Umweltfaktoren schränken die Fruchtbarkeit bei Frauen und Männern stetig ein.
Immer mehr Paare in Deutschland nehmen deshalb eine künstliche Befruchtung in
Anspruch. Die Behandlung ist für die Paare nicht nur emotional und körperlich
sondern auch finanziell belastend. Mit dem Ziel, die Situation für Paare mit
Kinderwunsch zu verbessern, hat die Vertragsarbeitsgemeinschaft der
Betriebskrankenkassen in Bayern (BKK VAG) gemeinsam mit dem bayerischen
Berufsverband für Reproduktionsmedizin (BRB e.V.) den Vertrag BKK Kinderwunsch
geschlossen.
Durch den Vertrag können Paare bei einer künstlichen
Befruchtung über die Leistungen der Regelversorgung hinaus mit einem Zuschuss
rechnen. Dieser erfolgt für einen möglichen weiteren Transfer überschüssig
befruchteter Eizellen aus einer vorgelagerten Stimulationstherapie
(Kryozyklus). Zudem lässt der Vertrag eine längere Beobachtungszeit zu:
Anstelle der üblichen zwei bis drei Tage bleiben der befruchteten Eizelle fünf
Tage, um sich zu entwickeln (Blastozystenkultur).
Im Rahmen des Vertrages wurde auch an Versicherte
gedacht, die der Kinderlosigkeit infolge einer Krebstherapie vorbeugen wollen:
Versicherte mit einer anstehenden Krebstherapie, welche die Fruchtbarkeit
gefährdet, erhalten einen Zuschuss von ihrer BKK, wenn sie vorsorglich ihre Ei-
oder Samenzellen konservieren wollen.
Gerhard Fuchs, Vorsitzender der BKK VAG Bayern: „Uns war
bei Vertragsschluss wichtig, sowohl in
qualitativer als auch in finanzieller Hinsicht einen echten Mehrwert für unsere
Versicherten mit bislang unerfülltem Kinderwunsch zu schaffen. Mit dem BRB e.V.
ist uns dies gelungen.“
Dr. Joachim Neuwinger, Vorsitzender Berufsverband
Reproduktionsmedizin Bayern: „Mit dieser völlig neuen Form der Unterstützung
kinderloser Paare wird eine Behandlung mit zeitgemäßen
reproduktionsmedizinischen Therapieformen gefördert. Zudem profitieren
Patientinnen bis zum 42. Lebensjahr und junge Frauen und Männer werden vor Therapie
einer Karzinomerkrankung bei der Fertilitätsreserve unterstützt.“
Der Vertrag BKK Kinderwunsch erweitert zudem die Anzahl
möglicher Behandlungsversuche von drei auf vier Versuche. Um das Risiko von
Mehrlingsschwangerschaften infolge der künstlichen Befruchtung möglichst gering
zu halten, werden bei der Behandlung durch die Vertragsärzte maximal zwei
anstatt der üblichen drei Embryonen in die Gebärmutter übertragen. Auf
belastende hormonelle Stimulationstherapien bei der Frau wird soweit wie
möglich verzichtet, weil bereits befruchtete Eizellen für gegebenenfalls
weitere Transfers konserviert werden.
Die BKK-Versicherten profitieren auch finanziell von dem
Vertrag: Der Gesetzgeber sieht eine Beteiligung der Krankenkasse in Höhe von
fünfzig Prozent an den Behandlungskosten für die ersten drei Versuche der
künstlichen Befruchtung vor. Leistungen wie der Kryozyklus, die
Blastozystenkultur oder der 4. Versuch sind bisher nicht Bestandteil der
GKV-Regelleistung und damit Mehrleistungen, welche in Abhängigkeit der
Behandlungsplanung zwischen 600 und
1.300 Euro umfassen können.
Der bundesweit einmalige Vertrag BKK Kinderwunsch gilt zunächst nur für BKK-Versicherte, die von einem teilnehmenden reproduktionsmedizinischen Zentrum in Bayern behandelt werden.
Es ist geplant,
den Vertrag im Jahr 2020 auf das ganze Bundesgebiet auszuweiten.
Weitere Informationen:
Text: BKK Landesverband Bayern