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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 1. März 2021 

  1. Schlussbericht über Funktionsweise der Schlichtungsstellen
    Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung
  2. Corona-Hilfen im Saarland
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  3. Nachhaltigkeit in Vergabeverfahren
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  4. Speicherung von Verkehrsdaten
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  5. Zubau von Windenergie an Land
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  6. Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  7. Wirksame Arzneimittel gegen SARS-CoV-2
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
  8. Agenturen für sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte
    Gesundheit/Kleine Anfrage
  9. AfD fragt nach Corona-Schutzmaßnahmen
    Gesundheit/Kleine Anfrage


01. Schlussbericht über Funktionsweise der Schlichtungsstellen

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Schlussbericht zur Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle und der Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl vorgelegt. Wie es in der Unterrichtung (19/27025) heißt, sind durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten erstmalig die Grundlagen für eine bundesweite flächendeckende Verbraucherschlichtung gelegt worden. Zugleich sei das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beauftragt worden, die Arbeit einer ausgewählten, bundesweit tätigen Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle bis zum 31. Dezember 2019 zu fördern und in einem Forschungsvorhaben deren Funktionsweise zu untersuchen. Da an die Stelle der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle mit Wirkung vom 1. Januar 2020 die Universalschlichtungsstelle des Bundes getreten sei, sei das Forschungsvorhaben auch auf deren Tätigkeit erstreckt worden.

Ein Ergebnis der Untersuchung sei, dass sowohl die 1.188 Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die 175 Unternehmen, die sich an der Studie beteiligt haben, mehrheitlich angaben, mit der Verbraucherschlichtung überwiegend zufrieden zu sein. Beide Gruppen hätten das Verfahren für einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren gehalten.

Die Zufriedenheit von Verbraucher- und Unternehmensseite sowie die hohen Kompetenz- und Vertrauenswerte, die der Verbraucherschlichtungsstelle von beiden Seiten zugesprochen worden seien, zeigen laut Bundesregierung, dass das flächendeckende Verbraucherschlichtungsangebot das Potenzial hat, seinen wichtigen Platz in der deutschen Streitbeilegungslandschaft zu festigen. Gerade bei niedrigen Streitwerten könne die Verbraucherschlichtung den Zugang zum Recht verbessern. Allerdings seien sowohl die Teilnahmebereitschaft der Unternehmer als auch die tatsächliche Einigung der Parteien vor der Verbraucherschlichtungsstelle bislang als nur gering zu bewerten. Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf folge aus dem Bericht nicht.



02. Corona-Hilfen im Saarland

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung informiert über die im Saarland gestellten und bewilligten Anträge auf Corona-Soforthilfe, über das Sonderprogramm "Corona-Hilfen für Unternehmen" und die Corona-Überbrückungshilfe I + II. In einer Antwort (19/25600) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25191) schlüsselt sie auf, in welchem Monat wie viele Anträge gestellt wurden. Über die durchschnittliche Bearbeitungszeit gebe es keine Informationen, da die Länder die Antragsbearbeitung selbst abwickelten. Auch andere Hilfsprogramme stehen im Fokus der Fragesteller. So erhält das Saarland seit dem 1. Januar 2021 rund 1,2 Millionen aus dem Corona-Teilhabe-Fonds. Auch für saarländische Studierende gebe es Unterstützung. So seien 856 Anträge auf Überbrückungshilfe und 281 Anträge auf einen KfW-Studienkredit positiv beschieden worden.



03. Nachhaltigkeit in Vergabeverfahren

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Seit dem 1. Oktober 2020 werden Nachhaltigkeitskriterien in Vergabeverfahren durch die Bundesstatistiken systematisch erfasst. Bei großen öffentlichen Aufträgen, die den EU-Schwellenwert übersteigen, wird abgefragt, ob nachhaltige Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, der Eignung, den Zuschlagskriterien oder den Ausführungsbedingungen berücksichtigt wurden. Bei Vergabeverfahren unter dem EU-Schwellenwert erfolgt eine Abfrage, ob Nachhaltigkeitskriterien insgesamt berücksichtigt wurden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/25620) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24849). Zuvor seien die Daten zur öffentlichen Auftragsvergabe auf wenige Kriterien begrenzt gewesen und weder automatisch noch elektronisch erfasst worden. Die Bundesregierung erwarte erste aussagekräftige Datensätze des neuen Statistiksystems im zweiten Halbjahr 2021. Im Herbst 2021 soll auch der Halbjahresbericht zur Vergabestatistik vorgelegt werden.

Laut Antwort können öffentliche Auftraggeber Nachhaltigkeitsaspekte über verschiedene Wege in der Ausschreibung berücksichtigen. So können Kosten für mögliche Umweltbelastungen, die Emission von Treibhausgasen oder anderen Schadstoffen und sonstige Kosten für die Eindämmung des Klimawandels in die Vergabekalkulation eingepreist werden. Es gebe keine vergaberechtlichen Vorgaben, die zwingend das preis- beziehungsweise kostengünstigste Angebot bevorzugen. Nicht sinnvoll sei es hingegen die Ortsansässigkeit des Auftragnehmers als Nachhaltigkeitskriterium anzuführen, da auch ortsfremde Unternehmen Mitarbeiter und Material lokal unterbringen beziehungsweise zukaufen können. Zudem verstoße eine solche Bewertung gegen das Prinzip der Gleichbehandlung aller Bewerber.

Bei Vergabeverfahren für Bauleistungen seien Unternehmen aus dem europäischen Ausland ohnehin selten erfolgreich. Bei den 2019 ausgeschriebenen Bauprojekten des Bundes über dem EU-Schwellenwert gingen etwa 0,9 Prozent der Zuschläge an nicht-deutsche Unternehmen, schreibt die Bundesregierung, diese waren zum Großteil in Österreich ansässig. In der Drucksache sind weitere statistische Angaben zur Bauvergabe der öffentlichen Hand in den Jahren 2015-2019 enthalten.



04. Speicherung von Verkehrsdaten

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Telekommunikationsanbieter speichern IP-Adressen oft nur noch sehr kurz oder gar nicht mehr, weshalb Auskunftsersuche von Strafverfolgungsbehörden in zahlreichen Fällen ins Leere laufen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/25891) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25496). Die Kontrolle über die Speicherung von Verkehrsdaten obliege dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Sollten Kommunikationsdienstleister Speicherfristen missachten und Daten länger als erlaubt speichern, könne ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, dazu sei es in den letzten fünf Jahren allerdings nicht gekommen. Wie lange die Anbieter die verschiedenen Daten konkret speichern, entziehe sich der Kenntnis der Bundesregierung.



05. Zubau von Windenergie an Land

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Nach vorläufigen Zahlen sind im vergangenen Jahr Windanlagen an Land mit einer Leistung von 1.385 MW installiert worden. Nach Abzug von Stilllegungen ergibt sich ein Nettozubau von 1.206 MW schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/25956) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25450). Darin heißt es außerdem, dass der Zubau vor allem durch fehlende Bauflächen und andere Schutz- beziehungsweise Nutzungsinteressen gehemmt werde. Die wesentlichen Klagegründe gegen Windenergieanlagen seien demnach der Artenschutz von Vögeln und Fledermäusen (48 Prozent der Klagen, Mehrfachnennungen möglich), sowie der Artenschutz im Allgemeinen (24 Prozent), aber auch Form und Verfahrensfehler (32 Prozent), sowie Lärmschutzbedenken (17 Prozent). Das Fehlen von planerisch ausgewiesenen Flächen hindere allerdings nicht nur den Neubau, sondern auch sogenannte Repowering-Vorhaben, bei denen alte Anlagen durch leistungsfähigere Neubauten ersetzt werden. Diese Standorte seien allerdings oft außerhalb von Eignungs- und Vorranggebieten, sodass dort regelmäßig keine neuen Anlagen genehmigt werden.

In den Jahren von 2021 bis 2025 werden voraussichtlich 13,6 GW installierte Leistung aus der EEG-Förderung fallen, schreibt die Bundesregierung. In diesem Jahr gebe es mit 3,7 GW Leistung besonders viele Anlagen, die aus der Vergütung ausscheiden. Um einen Anreiz für den Weiterbetrieb dieser Windkraftanlagen zu schaffen sehe das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 eine Anschlussförderung vor. Sofern es keine beihilferechtlichen Bedenken gebe, könne die Förderhöhe über eine Ausschreibung im Sommer 2021 ermittelt werden.

Bei den Bürgerprojekten, die zwischen 2017 und 2020 einen Zuschlag erhalten haben, gebe es derzeit eine Realisierungsquote von 17 Prozent. Von Projekten die im letzten Jahr einen Zuschlag erhalten haben, sei noch keine Anlage realisiert worden.



06. Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung informiert über die Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen. In der Antwort (19/25659) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24884) heißt es, dass bisher folgende Programme aufgelegt worden sind: die Soforthilfen, die Überbrückungshilfen I + II + III, die November- und Dezemberhilfen, der KfW-Unternehmerkredit, der ERP-Gründerkredit, Direktbeteiligungen in der Konsortialfinanzierung, der KfW-Schnellkredit und Globaldarlehen für gemeinnützige Organisationen, sowie das Maßnahmenpaket für Start-ups mit zwei Säulen. Für die Soforthilfen seien im Haushalt 18 Milliarden Euro eingeplant, die Mittel für die Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen beliefen sich auf 24,6 Milliarden Euro. Wie viel Geld tatsächlich ausgezahlt wurde sei bisher noch unklar, die Bundesregierung geht allerdings davon aus, dass die Mittel für die Überbrückungshilfen nahezu vollständig in Anspruch genommen werden. Bei den Soforthilfen seien rund 77 Prozent der Mittel ausgezahlt worden. Im Rahmen des KfW-Sonderprogramms gebe es Bundesgarantien in Höhe von 140 Milliarden Euro, für den KfW-Schnellkredit und die Unterstützung gemeinnütziger Organisationen sei eine Verpflichtungsermächtigung von zehn Milliarden Euro ausgebracht worden. Die Hilfsmaßnahmen für Start-ups belaufe sich auf rund zwei Milliarden Euro.

Die Antwort enthält zudem umfangreiche Daten über die Nachfrage beziehungsweise Inanspruchnahme der verschiedenen Programme. So wird die Anzahl der gestellten Anträge, das ausgezahlte Fördervolumen, die durchschnittliche Summe pro Antrag nach Antragssteller (Freiberufler, Soloselbstständige, Unternehmen) und Bundesland aufgeschlüsselt. Auch die Zugangskriterien der aktuell laufenden Programme werden aufgeführt.



07. Wirksame Arzneimittel gegen SARS-CoV-2

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Neben der Verfügbarkeit von Impfstoffen sind auch sichere und wirksame Arzneimittel gegen SARS-CoV-2 wichtig, um die COVID-19-Pandemie bewältigen zu können. Selbst bei flächendeckender Verfügbarkeit von COVID-19- Impfstoffen würden aufgrund vorliegender medizinischer Kontraindikationen nicht alle in Deutschland lebenden Personen eine Impfung erhalten können. Das schreibt die Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Therapeutika gegen SARS-CoV-2 in ihrer Antwort (19/26790 ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26368). Auch sei noch unklar, wie lange der Impfschutz anhält und ob eine Weitergabe des Virus durch Geimpfte vollständig ausgeschlossen werden kann.



08. Agenturen für sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit Agenturen für sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte befasst sich die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (19/26836). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie sich seit 1995 die Zahl der in Deutschland tätigen Agenturen entwickelt hat, die 24-Stunden-Pflegekräfte vermitteln.



09. AfD fragt nach Corona-Schutzmaßnahmen

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Corona-Schutzvorkehrungen sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/26811) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Bundesregierung die Einzelmaßnahmen auf Wirksamkeit überprüft.