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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 1. März 2021 

  1. AfD: Gesetzentwurf zum Handelsgesetz
    Finanzen/Gesetzentwurf
  2. Bundesregierung bewertet Reichstagsdefender nicht
    Finanzen/Antwort
  3. Finanzämter stundeten 22,5 Milliarden Steuern
    Finanzen/Antwort
  4. Positive Effekte des zweiten Corona-Hilfegesetzes
    Finanzen/Antwort
  5. Mieten- und Kaufpreisentwicklung in Berlin
    Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort
  6. Unterstützung für Flughäfen
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  7. Förderung innovativer Heizgeräte in Gebäuden
    Wirtschaft und Energie/Antwort


01. AfD: Gesetzentwurf zum Handelsgesetz

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AB) Die Fraktion der AfD hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (19/27023) vorgelegt. Ziel ist die Verbesserung der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften als Reaktion auf den Fall Wirecard. Der Zeitraum für den verpflichtenden Wechsel des Wirtschaftsprüfers soll auf maximal vier Jahre verkürzt werden. Die Haftungsobergrenze für Schäden infolge einer fahrlässigen Verletzung der Prüfungspflichten soll auf ein Prozent der Bilanzsumme des geprüften Unternehmens, mindestens aber zehn Millionen Euro, erhöht werden. Zudem soll es Abschlussprüfern untersagt sein, während des Prüfungsmandats steuerrechtliche Beratungsleistungen gegenüber dem geprüften Unternehmen zu erbringen.



02. Bundesregierung bewertet Reichstagsdefender nicht

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung verhält sich zu einzelnen Programminhalten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor dem Hintergrund der Staatsferne neutral und bewertet diese nicht. Dies antwortete die Bundesregierung (19/26845) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26456).

Die Abgeordneten hatten die Bundesregierung nach dem vom Jugendangebot "funk" herausgegebenen Online-Spiel "Reichstagsdefender" befragt. "Funk" ist ein Gemeinschaftsangebot von ARD und ZDF.



03. Finanzämter stundeten 22,5 Milliarden Steuern

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/AB) Die Finanzämter in Deutschland haben Unternehmen im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Krise insgesamt 22,47 Milliarden Euro Steuern gestundet. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung (19/26816) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26451). Es sei kein Liquiditätsengpass durch eine kumulierte Verlagerung der Fälligkeit dieser Stundungen zu befürchten. Nach Einschätzung der Bundesregierung sei der überwiegende Teil bereits getilgt worden. Das Volumen der bis Ende 2020 noch nicht getilgten Stundungen schätzt die Bundesregierung auf 4,36 Milliarden Euro.

Die Fragesteller hatten in ihrer Vorbemerkung die Befürchtung formuliert, die Stundungs-Maßnahme berge die Gefahr, dass sich Liquiditätsengpässe und Insolvenzen lediglich zeitlich verlagerten.



04. Positive Effekte des zweiten Corona-Hilfegesetzes

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung sieht die volkswirtschaftlichen Effekte der temporären Absenkung der Umsatzsteuersätze im Jahr 2020 positiv. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/26842) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26445) hervor. Erste Studien deuteten darauf hin, dass durch die temporäre Mehrwertsteuer-Senkung ein Anstieg des Konsums erreicht wurde. So hätten Supermärkte die Senkung fast vollständig an ihre Kunden weitergegeben und die Preise um durchschnittlich zwei Prozent gesenkt. Da die Teuerungsrate des Verbraucherpreisindex in der zweiten Jahreshälfte 2020 insgesamt deutlich unter dem Vorjahresniveau lag, bedeute dies bei gleichem Einkommen einen Kaufkraftgewinn für die Verbraucher.

Laut einer vom Bundesfinanzminister in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Kurzexpertise des ifo Instituts München habe die temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze eine positive Wirkung auf die Verteilung der Konsummöglichkeiten der Haushalte gehabt. Alleinstehende, Alleinerziehende und Haushalte mit keinem oder einem Kind mit niedrigem Einkommen hätten relativ gesehen ihre Konsumausgaben am stärksten ausgeweitet und entsprechend am meisten profitiert.

Zudem gehe die Bundesregierung davon aus, dass auch die temporäre Erweiterung des Verlustrücktrags zur Verbesserung der Liquidität von krisenbetroffenen Unternehmen beigetragen hat. Allein die Anpassung von Vorauszahlungen aufgrund eines vorläufig erwarteten Verlustrücktrags für 2020 wurde im Umfang von 3,15 Milliarden Euro angenommen, schreibt die Bundesregierung.



05. Mieten- und Kaufpreisentwicklung in Berlin

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Angebotsmieten bei Erstvermietung sind im Land Berlin zwischen 2017 und 2020 um 32 Prozent gestiegen. Wie aus der Antwort (19/26690) auf eine Kleine Anfrage (19/26397) der FDP-Fraktion hervorgeht, mussten die Berliner 2017 bei Erstvermietung im Durchschnitt 12,14 Euro ohne Nebenkosten pro Quadratmeter zahlen, 2020 waren es 16,08 Euro. Bei Wiedervermietung legte dieser Wert deutlich weniger zu und sank von 2019 auf 2020 sogar. Hier wurden 2017 pro Quadratmeter durchschnittlich 9,86 Euro fällig, 2019 waren es 11,23 Euro und im vergangenen Jahr 10,93.

Die Kaufpreise für Eigentumswohnungen kletterten zwischen 2017 und 2019 derweil weiter nach oben: 2019 mussten Kaufwillige im Durchschnitt 4.446 Euro pro Quadratmeter für eine Eigentumswohnung bezahlen, knapp 23 Prozent mehr als 2017. In der Antwort sind weitere Zahlen und Daten nach Bezirken beziehungsweise Vierteln aufgeschlüsselt. Die teuersten Gegenden sind demnach Mitte und Dahlem, am günstigsten lebt es sich in Hellersdorf und Spandau.



06. Unterstützung für Flughäfen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung unterstützt die Flughäfen Berlin-Brandenburg, Köln/Bonn und München in den Jahren 2020 und 2021 mit mehr als 400 Millionen Euro. Bei den Hilfen für die Flughäfen, an denen sie beteiligt ist, handele es sich um Eigenkapital, Zuschüsse und Gesellschafterdarlehen, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/26803) auf eine Anfrage (19/26390) der FDP-Fraktion. Die "Unterstützungsmaßnahmen für Flughäfen im verkehrspolitischen Interesse" belaufen sich den Angaben zufolge auf einmalig 200 Millionen Euro. Voraussetzung dabei sei, dass das jeweilige Land einen Zuschuss in gleicher Höhe zusagt und dass für das Jahr 2020 keine Dividenden ausgeschüttet und an die Geschäftsführung beziehungsweise Vorstände keine Boni gezahlt werden. Es gehe dabei um die Flughäfen Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Leipzig, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart.

Kleinere Flughäfen werde der Bund in Zusammenhang mit Flugsicherungsdienstleistungen unterstützen, heißt es in der Antwort weiter. Im Haushalt 2021 seien dafür 20 Millionen Euro vorgesehen. Die Deutsche Flugsicherung erhält in diesem Jahr den Angaben zufolge eine Eigenkapitalunterstützung von 300 Millionen Euro.



07. Förderung innovativer Heizgeräte in Gebäuden

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Innovative Brennstoffzellenheizgeräte sind im vergangenen Jahr mit 66,5 Millionen Euro von der Bundesregierung gefördert worden. Das ist mit Abstand die höchste Summe seit Einführung des Programms "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle", wie aus der Antwort (19/26490) auf eine FDP-Anfrage (19/25925) hervorgeht. Ab diesem Jahr werden die Förderprogramme im Gebäudebereich neu strukturiert; da das Heizungs-Programm als Technologieeinführungsprogramm gilt, werde es unabhängig davon separat weitergeführt, erklärt die Bundesregierung weiter.