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Magdeburg-News: Ewiges Sonderrecht für Stasi-Akten? – Online-Veranstaltung am 13. Oktober


veröffentlicht am Mittwoch, 7. Oktober 2026

Magdeburg. „Ich will meine Akte sehen!“ riefen viele DDR-Bürger, als sie im Dezember 1989 die Dienststellen des DDR-Staatssicherheitsdienstes stürmten und die angelaufene Vernichtung der Stasi-Akten stoppten. Die Öffnung der Stasi-Akten war damals sehr umstritten. Einige Politiker forderten ihre Vernichtung, denn sie befürchteten, ihre Veröffentlichung führe zu sozialen Spannungen. Vor allem die DDR-Bürgerrechtler verlangten ihre Öffnung: Jeder Betroffene habe das Recht zu erfahren, was die Stasi über ihn gesammelt hat. Noch kurz vor der Wiedervereinigung verabschiedete die frei gewählte DDR-Volkskammer das Stasi-Unterlagen-Gesetz. Wesentliche Teile wurden später nach einigem Ringen in Bundesrecht überführt und sind noch heute in Kraft. Das Gesetz versucht einen Spagat zwischen dem Schutz hochsensibler persönlicher Daten, der Notwendigkeit der Aufarbeitung der SED-Diktatur und der grundgesetzlich garantierten Forschungsfreiheit. Die weiterhin bestehenden Zugangsbeschränkungen führen nach wie vor zu Konflikten. Fast 40 Jahre nach dem Ende der DDR stellt sich die Frage, ob das Sonderrecht für Stasi-Akten noch zeitgemäß ist.

„Sonderrecht für Stasi-Akten? Geschichte, Gegenwart und Zukunft des Stasi-Unterlagen-Gesetzes“ ist der Titel der Online-Veranstaltung am Dienstag, den 13. Oktober, von 17 bis 18 Uhr. Den Vortrag hält der Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Johannes Beleites.
Er gehörte 1989 zu den Besetzern der Stasi-Zentrale in Leipzig und war 1990 am Entwurf des ersten und später an mehreren Novellierungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes beteiligt.

Die Veranstaltung ist Teil der Online-Reihe „Aufarbeitung von SED-Unrecht kompakt“ des Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur im Herbst 2026. Die nachfolgende Veranstaltung findet am 3. November statt. Dann spricht die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, zum Thema „Die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden von SED-Verfolgung. Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, was ist zu beachten?“

Interessierte können sich zur Veranstaltung entweder per E-Mail unter veranstaltung@lza.lt.sachsen-anhalt.de oder telefonisch unter 0391 560 15 19 anmelden. Der Zugangslink und die Rufnummer für eine telefonische Teilnahme werden kurz vor der Veranstaltung zugesandt.

 
Text: Beauftragter des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Symbolfoto: pixabay