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Inklusionsbetriebe 20.03.24 EKS  3

Magdeburg-News: Sachsen-Anhalt stellt mehr Geld für Inklusionsbetriebe bereit


veröffentlicht am Freitag, 22. März 2024

Magdeburg/Halle. Fachkräftemangel, die allgemeine wirtschaftliche Lage, Inflation, hohe Energiekosten und steigende Personalkosten – all diese Probleme machen vor kaum einem Betrieb Halt. Besonders trifft dies die sogenannten Inklusionsbetriebe. Dies sind Betriebe, bei denen mindestens 30 Prozent der Beschäftigten schwerbehinderte Menschen ausmachen, deren Teilhabe am Arbeitsleben aus verschiedenen Gründen ganz besonders gefährdet ist - beispielsweise, weil sie eine Behinderung haben, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt.

Aus diesem Grund erhöht das Land Sachsen-Anhalt die Fördersätze für solche Betriebe. Beispielsweise wird ein Zuschuss für den besonderen Aufwand in Höhe von 260 Euro im Monat pro Beschäftigten mit einer schweren Behinderung gezahlt. Auch wird ein Beschäftigungssicherungszuschuss gezahlt, der abhängig vom Umfang der Beschäftigung zwischen 250 und 530 Euro monatlich je Beschäftigten der Zielgruppe beträgt. Der besondere Aufwand wurde zuvor mit 200 Euro monatlich abgegolten, der Beschäftigungssicherungszuschuss belief sich auf 180 bis 360 Euro.

Ragner Wenzel, Leiter der Abteilung Familie, Gesundheit, Jugend und Versorgung, zeigt sich erfreut über diese zusätzliche Förderung, als eram Mittwoch (20. März) die landesweite Fachtagung für Inklusionsbetriebe im Landesverwaltungsamt in Halle eröffnete: „Mit der Erhöhung der Fördersätze wollen wir den Betrieben Anreize schaffen, diese sozial äußerst wichtige Aufgabe weiterhin so erfolgreich zu verfolgen. Inklusion erfordert von allen Beteiligten viel Schaffenskraft und Motivation, die am Ende des Tages aber stets belohnt wird. Den allgegenwärtigen Problemen aus dem Alltag – Fachkräftemangel, Energiekrise und steigende Preise in allen Bereichen – wollen wir hiermit begegnen und versuchen abzufedern, damit Inklusion in diesen sehr engagierten Betrieben auch weiterhin gelebt werden kann“, so Wenzel abschließend.

In Sachsen-Anhalt gibt es 14 Inklusionsbetriebe, elf Inklusionsabteilungen und acht Inklusionsbetriebe, die sich aktuell noch in der Gründungsphase befinden. Insgesamt sind rund 140 Personen in diesen Inklusionsbetrieben beschäftigt, die eine Schwerbehinderung haben und zur besonderen Zielgruppe gerechnet werden.

2023 wurden Leistungen in diesem Bereich in Höhe von 490.000 Euro an Beschäftigungssicherungszuschüssen ausgezahlt, die Abgeltung des besonderen Aufwandes an Inklusionsbetriebe belief sich auf 447.000 Euro. Weitere Leistungen waren unter anderem Zuschüsse zum Aufbau bzw. zur Ausstattung oder Erweiterung des Betriebes oder zu einer wirtschaftlichen Beratung.

Bildunterschrift: Ragner Wenzel, Leiter der Abteilung Familie, Gesundheit, Jugend und Versorgung des Landesverwaltungsamt eröffnete die landesweite Fachtagung für Inklusionsbetriebe.


Text & Foto: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt