header-placeholder


image header
image
Schlaganfall 16.01.

Gesundheit-News: Deutsche Schlaganfall-Hilfe - Antrag auf Pauschalförderung für 2024 jetzt stellen


veröffentlicht am 16. Januar 2024

Eine Selbsthilfegruppe kostet Geld. Aus diesem Grund erhalten sie von den gesetzlichen Krankenkassen finanzielle Unterstützung über die Pauschalförderung. Für 2024 kann sie noch beantragt werden.

Egal, ob Raummiete, Honorare für Referenten oder Infomaterialien: Eine Selbsthilfegruppe kostet Geld. Um gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen finanziell unter die Arme zu greifen, gibt es die kassenübergreifende Pauschalförderung. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen ausgeschüttet.

Aufteilung der Fördermittel
Insgesamt stehen 2024 etwas mehr als 95 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen mindestens 70 Prozent auf die finanzielle Unterstützung örtlicher Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen auf Landes- und Bundesebene sowie Selbsthilfekontaktstellen. Die übrigen 30 Prozent stehen den einzelnen Kassen und ihren Verbänden für ihre individuelle Projektförderung zu.

Pauschalförderung
Die Pauschalförderung soll die grundsätzliche Finanzierung der Selbsthilfegruppen sicherstellen. Bezuschusst werden zum Beispiel Raumkosten, Kosten für Telefon und Internet, aber auch Ausgaben für z.B. eine Mitgliederzeitschrift oder einen Newsletter. Um die Pauschalförderung zu erhalten, reicht ein Antrag. In den meisten Bundesländern muss er bis Ende Februar oder März gestellt werden. Ob Ausgaben anerkannt und gefördert werden, entscheiden die Krankenkassen. Denn eine „Förderpflicht“ gibt es nicht.

Projektförderung
Zusätzlich zu der Pauschalförderung können Selbsthilfegruppen auch ganzjährig Förderungen für einzelne Projekte beantragen. Mit der Projektförderung lassen sich zeitlich begrenzte Vorhaben, wie Seminare oder Veranstaltungen finanzieren. Um diese Förderung zu erhalten, müssen unter anderem Informationen über die Zielsetzung, den Aufbau und die Laufzeit des Projekts eingereicht werden. Für alle bewilligten Förderungen müssen später Ausgabebelege eingereicht werden.

Informationen und Antragsformulare
Allgemeine Informationen zur Antragstellung in den jeweiligen Bundesländern finden Sie beim Verband der Ersatzkassen: 
https://www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe/foerderung_land.html



Text / Foto: Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe