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Zieschang Innenministerin   LaurenceChaperon

Kabinett ebnet Weg für Beschaffung der Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen


veröffentlicht am Samstag, 13. Januar 2024

Magdeburg. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang hat das Kabinett in dieser Woche über den aktuellen Stand der Einführung einer Bezahlkarte informiert. Die Länder hatten sich Mitte Dezember 2023 darauf verständigt, eine Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards einzuführen. Dazu soll bereits Mitte Januar 2024 die Dataport AöR mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Auswahl eines Dienstleisters beauftragt werden, der die Bezahlkarte ausgibt und verwaltet. Das Kabinett hat beschlossen, dass Sachsen-Anhalt diesem Vergabeverfahren beitritt.

Die Kosten für dieses Verfahren orientieren sich in Abhängigkeit der Anzahl der mitwirkenden Länder grundsätzlich am Königsteiner Schlüssel. Die zukünftigen Betriebskosten der Karte tragen die jeweiligen Länder selbst.

Damit ist ein weiterer wichtiger Zwischenschritt erreicht, um in ganz Sachsen-Anhalt ein Bezahlkartensystem für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Sachsen-Anhalt hatte sich bereits früh dafür eingesetzt, Bargeldleistungen damit weitestgehend zu ersetzen.

In den Aufnahmeeinrichtungen des Landes setzt das Land bereits das Sachleistungsprinzip mit Blick auf den notwendigen Bedarf (Ernährung, Unterkunft, Heizung etc.) um. Lediglich für Leistungen zur Deckung des sogenannten notwendigen persönlichen Bedarfs – hierzu gehören u. a. die existenzsichernden Bedarfe an Verkehr (Fahrtkosten), Nachrichtenübermittlung (Post, Telefon), Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie Bildung – wird eine Art Taschengeld in bar gewährt. Zukünftig können die Leistungsberechtigten diese Leistungen mit einer Chipkarte ähnlich einer EC-Karte bezahlen. Die Nutzung wird jedoch bestimmten

Einschränkungen unterliegen: Mit der guthabenbasierten Karte sollen beispielsweise keine Überweisungen ins Ausland und auch keine Überziehungen möglich sein. Bargeldabhebungen sollen auf das rechtlich zwingend gebotene Minimum beschränkt werden.

 
Text: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Foto: Laurence Chaperon