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Schule digital Tablet pixabay

Magdeburg-News: Bildungsministerium und Träger der freien Schulen einigen sich bei Finanzierungsstreit


veröffentlicht am Donnerstag, 18. Januar 2024

Magdeburg. Das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt und die Träger der freien Schulen in Sachsen-Anhalt haben sich in nahezu allen Einzelverfahren zur Finanzhilfe auf dem Wege des Vergleichs geeinigt. Die Vergleiche zur Finanzhilfe wurden für die Schuljahre 2008/2009 bis 2012/2013 sowie 2017/18 bis 2020/21 abgeschlossen.

Neben der Anerkennung der Erfahrungsstufe 6 bei der Berechnung des Entgelts für Lehrkräfte musste auch die Stundenpauschale neu festgesetzt werden.

Bei der Berechnung der Finanzhilfe wurde die Erfahrungsstufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 13 TV-L berücksichtigt, in die auch überwiegend die Tarifangestellten des öffentlichen Dienstes eingruppiert sind. Die Neuberechnung der Stundenpauschale[1] erwies sich dagegen als kompliziert und strittig, zumal sich bei der Neuberechnung der Finanzhilfe bei einigen Schulformen eine deutliche Reduzierung der Stundenpauschalen und damit eine Reduzierung der Finanzhilfe für diese Berechnungsparameter ergeben hätte.

Aus Gründen des Vertrauensschutzes und um die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, hatte das Ministerium für Bildung vorgeschlagen, den Schulträgern entgegenzukommen und für einige Schuljahre Vergleiche angeboten, die bezüglich der Stundenpauschale die alte, für die Schulträger günstigere Berechnung berücksichtigt. Diese Vorschläge wurden von den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft ausdrücklich begrüßt.

Die in den Vergleichen vereinbarten Zahlungen wurden bis 31. Dezember 2023 ausgezahlt. Es handelte sich hier um mehr als 26 Millionen Euro. Die Träger der freien Schulen wurden fortlaufend über den Stand der Bearbeitung und die beabsichtigte Vorgehensweise informiert. Somit ist der sich auf die Finanzhilfe beziehende Rechtsstreit mit den Schulen in freier Trägerschaft beendet.

Die Bescheidung der noch offenen Schuljahre 2021/22 und 2022/23 für alle finanzhilfeberechtigten Schulen erfolgt dann auf der Grundlage der 7. Änderung der Verordnung über Schulen in freier Trägerschaft (SchifT-VO), d. h. mit einer Übergangsregelung in Bezug auf die Stundenpauschalen. Auch hierzu wurden die Träger der Ersatzschulen informiert.

 
Neues Finanzierungsmodell

Das Ministerium für Bildung ist aufgefordert, ein neues Finanzierungsmodell zu erarbeiten. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. In den bisherigen, stets offenen und transparenten Verhandlungen konnte abgesehen von Einzelpunkten bisher grundsätzlich Übereinstimmung erzielt werden. Von dieser Einschätzung distanzieren sich aktuell vereinzelte Vertreter der freien Schulen in der AG.

Das Bildungsministerium ist weiter bereit, die anstehenden und drängenden Fragen im Dialog mit den freien Schulen zu lösen und ein neues Finanzierungsmodell zu verankern.

Im Übrigen hat der Gesetzgeber beschlossen, den Privatschulen weiterhin eine 6,35 % höhere Finanzhilfe zu zahlen, bis es ein neues Finanzierungsmodell gibt.

[1] Hinweise zur Stundenpauschale unter https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-FrTrSchulVST2015V13Anlage-G1/part/G


Text: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay