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Gastronomie Gaeste pixabay

Aus 7 mach 19 – Mehrwertsteuersatz-Erhöhung in der Gastronomie



veröffentlicht am Sonntag, 7. Januar 2024

Berlin. Die Steuersatzermäßigung von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wurde nicht über das Jahr 2023 hinaus verlängert. Das hat das BMF mit Schreiben vom 21. Dezember 2023 bestätigt.

Somit gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen seit dem 1. Januar 2024 wieder der Regelsteuersatz von 19 Prozent Umsatzsteuer.

Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten lässt es das BMF in der Silvesternacht 2023/2024 zu, dass Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme von Getränken noch mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet werden können.

Betroffene Unternehmer sollten sicherstellen, dass die Kassenprogrammierung zum Jahreswechsel reibungslos umgestellt wurden. Außerdem sollte geprüft werden, ob Speisekarten und Aushänge angepasst werden müssen, insbesondere wenn die Steuererhöhung (ggf. nur begrenzt auf Speisen vor Ort) an die Gäste weiterberechnet werden soll.


Text: ETL Hannes & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
Foto: pixabay