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Umschulung 12.09.

Wirtschaft-News: Umschulung - Die Dynamik des Arbeitsmarktes hat sich verändert


veröffentlicht am 12. September 2023

Noch vor wenigen Jahrzehnten war eine geradlinige berufliche Laufbahn keine Seltenheit. Beschäftigte verbrachten ihr gesamtes Arbeitsleben im selben Unternehmen, oft sogar in der gleichen Position. Die Dynamik des Arbeitsmarktes hat sich verändert und der Wunsch nach verschiedenen Dynamik des Arbeitsmarktes steigt. 
Eine Umschulung bedeutet, einen komplett neuen Beruf zu erlernen. Umfragen zufolge sind etwa 53 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland dazu bereit, sich beruflich neu zu orientieren. Im globalen Vergleich kein Spitzenwert. Dabei bieten Umschulungen ein enormes Potenzial. 

Für wen ist eine Umschulung geeignet?
Es gibt verschiedene Gründe, die den Gedanken an eine berufliche Neuorientierung aufkommen lassen. 
Folgende Fakten sprechen dafür, sich durch eine Umschulung zukunftsträchtige Berufsfelder zu erschließen und neu durchzustarten:
gesundheitliche Beeinträchtigungen liegen vor und der alte Job kann nicht länger ausgeübt werden
durch längere Abwesenheit (Krankheit, Elternzeit) ist der Wiedereinstieg in den alten Job erschwert oder nicht mehr möglich
die Unzufriedenheit im alten Beruf wächst, es mangelt an Aufstiegsmöglichkeiten oder die Bezahlung entspricht nicht den Vorstellungen
durch Umstrukturierungsmaßnahmen im alten Job droht Arbeitslosigkeit

Welche Formen von Umschulungen gibt es?
Wer eine Umschulung in Angriff nehmen möchte, kann aus verschiedenen Modellen wählen.
Art der Umschulung:
  • betriebliche Umschulung - ähnelt normaler Ausbildung - wird im Ausbildungsbetrieb durchgeführt - Ausbildungsvergütung wird gezahlt - Besuch der Berufsschule möglich
  • Umschulung beim Bildungsträger - wird in Schule oder Bildungseinrichtung durchgeführt - umfassende theoretische wie praktische Ausbildung -Ausbildungsvergütung wird nicht gezahlt
  • Umschulung als Reha-Maßnahme wird in speziellen Bildungseinrichtungen durchgeführt - sichert den beruflichen Wiedereinstieg nach Krankheiten oder Verletzungen
Darüber hinaus können bestimmte Umschulungen online durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die größtenteils am PC verrichtet werden. Vorrangig treffen diese Maßnahmen auf den IT-Bereich oder kaufmännische Berufe zu. Wer sich in einem Handwerk ausbilden lassen möchte, wird nicht auf die Möglichkeit der Online-Umschulung zurückgreifen können. Zusätzliche Hinweise finden Sie im Ratgeber von arbeitsrechte.de

Was sind die Voraussetzungen für eine Umschulung?
Die allgemeinen Voraussetzungen sind vom Träger der Maßnahme und vom Berufsbild selbst abhängig. 
Wichtig: Eine Förderung der Umschulung durch die Agentur für Arbeit ist möglich, wenn der Teilnehmer das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen Berufsabschluss besitzt oder zumindest eine Ausbildung begonnen hat. Ansprüche auf die Förderung einer Umschulung gibt es nicht. Die Ämter behalten sich die Einzelfallentscheidung vor.

Folgende Voraussetzungen können die Chancen auf die Gewährung einer Förderung erhöhen:
Berufsunfähigkeit: Liegen gesundheitliche Gründe vor und der Ausbildungsberuf kann nicht mehr ausgeübt werden, steigen die Chancen auf Förderung. Die berufliche Neuorientierung ist in diesem Fall gleichzeitig ein Garant, die Arbeitsfähigkeit des Betreffenden zu erhalten.
Ungünstige Zukunftsprognosen: Mehr und mehr Branchen geraten in wirtschaftliche Turbulenzen. Produktionsabläufe werden ins Ausland verlagert oder fallen durch den technischen Fortschritt weg. Droht dem Arbeitnehmer der Jobverlust oder hat er seine Arbeit bereits verloren, bestehen gute Aussichten auf eine  Umschulung.
Günstige Perspektiven: Umschulungen werden bevorzugt bewilligt, wenn die berufliche Neuorientierung auf eine boomende Branche ausgerichtet ist. Wer eine Umschulung in einer vom Fachkräftemangel betroffenen Branche plant, erhöht seine Chancen auf Bewilligung und Förderung.

Wie lange dauert eine Umschulung in der Regel?
Umschulungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf, mit einer regulären Lehrzeit von drei Jahren, werden meist nach zwei Jahren abgeschlossen. Damit sind Umschulungen um etwa ein Drittel kürzer als die eigentliche Ausbildungszeit. In Einzelfällen kann die Ausbildungszeit noch weiter verkürzt werden. 
Die Dauer der Umschulung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Besitzt der Umschüler bereits Vorkenntnisse, kann die Ausbildung unter Umständen verkürzt verlaufen. Wichtig sind auch die wöchentliche Umschulungszeit und die Absolvierung der Umschulung in Vollzeit oder Teilzeit. 
Tipp: Wird die Umschulung in Teilzeit durchgeführt, liegt die Dauer zwischen 24 und 36 Monaten. Dabei wird von 20 bis 30 Wochenstunden ausgegangen. Wird die Umschulung durch die Agentur für Arbeit gefördert, darf die Anzahl der wöchentlich aufgebrachten Stunden 25 nicht überschreiten.

Wer finanziert Umschulungen?
Bevor eine Umschulung begonnen wird, sind die Ansprüche bezüglich einer Förderung zu klären. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben dem Jobcenter können auch die Rentenversicherung oder andere Träger für die Kosten der Umschulung aufkommen. 
Die Agentur für Arbeit kann einen Bildungsgutschein ausstellen. Wer diesen erhalten möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen:
Die Notwendigkeit der Umschulung muss gegeben sein. Dies kann durch Gründe wie eine vorhandene oder drohende Arbeitslosigkeit belegt werden. 
Die gewählte Umschulung bzw. der dafür zuständige Bildungsträger müssen eine Zulassung für die staatliche Förderung besitzen. 
Es gilt, den Sachbearbeiter davon zu überzeugen, dass triftige Gründe vorliegen, welche die Umschulung rechtfertigen. 
Wann zahlt wer?
Arbeitsagentur: schulische Umschulung mit Bildungsgutschein, inklusive Kosten für Fahrt, Wohnung, Lebenshaltung
Krankenkasse, Jobcenter, Rentenversicherung: Umschulungen bis zu einer Dauer von zwei Jahren aus gesundheitlichen Gründen, inklusive Unterhaltsgeld
Ausbildungsbetrieb: betriebliche Umschulungen, inklusive Ausbildungsgehalt
Weiterhin können Fördermittel beantragt werden:
Lehrmittel: Neben den Lehrgangskosten ist auch die Übernahme von Aufwendungen für notwendige Lehrmittel oder Arbeitskleidung möglich. Auch Prüfungsgebühren können erstattet werden.
Fahrtkosten: Der Fahrtweg zwischen Wohnung und Ausbildungsort kann erstattet werden. Muss der Wohnort für die Umschulung gewechselt werden, wird die einmalige Anfahrt übernommen. 
Unterkunft und Verpflegung: Bei einem durch die Umschulung bedingten Ortswechsel werden für die Miete 340 Euro und für Verpflegung 136 Euro erstattet.

Welche Umschulung hat Zukunft?
Eine Umschulung verbessert die beruflichen Perspektiven jedes einzelnen. In einigen Branchen erweisen sich Umschulungsmaßnahmen mittel- und langfristig als echter Gewinn. 
Die meisten Umschulungen in den letzten Jahren fanden in folgenden Branchen statt:
Altenpflege  
Büroberufe 
Lagerarbeiten 
Steuerberatung 
Verkauf
Informatik 
Verkehrsbetriebe

Für Männer gelten Gesundheitsberufe, Verkehrsberufe, Beschäftigungen in der Metallerzeugung oder Elektrobranche sowie Personenschutz und Wachdienst als besonders zukunftssicher. 
Für Frauen lohnen sich der Gesundheitsbereich, kaufmännische Berufe oder Jobs in der Verkehrsbranche.      


Text / Foto: VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH / pixabay