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Kita Maedchen malen pixabay

Magdeburg-News: Land hat bundesweit zweithöchste Betreuungsquote bei Kindern unter 3 Jahren



veröffentlicht am Sonntag, 1. Oktober 2023

Magdeburg. Am 1. März 2023 waren 155 374 Kinder in Sachsen-Anhalt in Kindertagesbetreuung, 2 662 mehr als im Jahr zuvor. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurde jedes 2. aller unter 3-jährigen Kinder im Land entweder in einer der 1 816 Kindertageseinrichtungen oder in einer öffentlich- geförderten Tagespflege (160 Tagesmütter und 9 Tagesväter) betreut. Jährlich wurden seit Beginn der Erhebung 2006 stets Betreuungsquoten von mindestens 50 % erreicht (2006: 50,2 %; 2022: 58,3 %; 2023: 59,0 %). Mit einem Wert von 59,0 % lag die Betreuungsquote der Kinder im Alter von unter
3 Jahren zum Stichtag auf dem höchsten Niveau seit Beginn der Erhebung 2006. Damit lag Sachsen-Anhalt auf Platz 2 hinter Mecklenburg-Vorpommern mit einer Betreuungsquote von 59,2 %.

Am 1. März 2023 hatten die Landkreise Börde und Wittenberg mit jeweils 63,3 % die höchste Betreuungsquote der unter 3-Jährigen. Während die Anteile der betreuten Kinder unter 3 Jahren in der Landeshauptstadt Magdeburg und in der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau 56,3 % und 57,1 % betrugen, wurden in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) 53,0 % der Kinder dieser Altersgruppe in einer Tageseinrichtung oder durch eine Tagespflegeperson betreut.
Rund 1/3 (51 678) der am 1. März 2023 in Sachsen-Anhalt betreuten Kinder waren zwischen 3 und unter 6 Jahre alt. Die Betreuungsquote in dieser Altersgruppe lag bei 92,3 %. In der Landeshauptstadt Magdeburg war die Betreuungsquote der Kinder zwischen 3 und unter 6 Jahren im März 2023 mit 93,9 % in Sachsen-Anhalt am höchsten. Die niedrigsten Werte der Betreuungsquote wies die kreisfreie Stadt
Halle (Saale) mit 90,1 % auf.

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt seit dem 1. August 2013 jedem Kind ab der Geburt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Diesen Anspruch können Eltern in Tageseinrichtungen oder alternativ auch in öffentlich geförderter Kindertagespflege geltend machen.

Die Betreuungsquote gibt die Anzahl der Kinder in Kindertagesbetreuung (Tageseinrichtungen und öffentlich geförderte Kindertagespflege) je 100 Kinder der gleichen Altersgruppe an. Für die Berechnung der Quote wurden die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung (31.12.2022) auf Basis des Zensus 2011 verwendet.


Text: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay