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Kurzarbeit 11.08

Wirtschaft-News: Kurzarbeit – so funktioniert sie, das gibt es zu beachten

 
veröffentlicht am 11. August 2023

Bei Kurzarbeit kommt es zu einer zeitlich befristeten Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit und kann die gesamte Belegschaft eines Betriebes oder nur Teile davon betreffen
Anlass für die Kurzarbeit ist ein erheblicher Arbeitsausfall, der meist außerhalb des Unternehmens liegt, wie zum Beispiel Lieferengpässe oder eine Pandemie. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen regeln, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen kann und wie viel Gehalt dem betroffenen Personal zusteht.

Kurzarbeit soll Arbeitsplätze sichern
Arbeiter und Arbeiterinnen müssen persönlich ihre vertraglich vereinbarte Arbeitskraft in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung stellen. Im Gegenzug erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht durch Bezahlen des Gehalts. Das gilt selbst dann, wenn es keine Arbeit gibt, was aber die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens und Arbeitsplätze gefährden kann. Um dies zu vermeiden, kann das Unternehmen vorübergehend Kurzarbeit einführen und so Geld sparen.

Das müssen Unternehmen berücksichtigen
Ist die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens schlecht, können Unternehmen Kurzarbeit anordnen. Dabei müssen folgende Punkte berücksichtigt werden: 
Unter welchen Voraussetzungen darf Kurzarbeit angeordnet werden?
Welches Personal fällt unter die Regelung? 
Für wie lange kann Kurzarbeit angeordnet werden?
Wie viele Stunden darf bei Kurzarbeit gearbeitet werden?
Überstunden während der Kurzarbeit – geht das?

Voraussetzungen für Kurzarbeit
Arbeitgeber dürfen Kurzarbeit mit Einschränkungen beim Entgelt nicht einseitig anordnen. Dazu braucht es als rechtliche Grundlage einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine schriftliche Vereinbarung mit allen Betroffenen. Ist im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden, genügt dessen Zustimmung. § 96 Abs. 1 Nr. 4 SGB III bestimmt außerdem, dass mindestens ein Drittel des beschäftigten Personals vom Entgeltausfall betroffen sein muss. Der drohende Entgeltausfall muss mindestens zehn Prozent des monatlichen Bruttoentgelts betragen. Außerdem müssen vonseiten des Unternehmens alle möglichen Maßnahmen ergriffen worden sein, um den Arbeitsausfall zu verhindern. Und, der Arbeitsausfall muss auf ein unvermeidbares Ereignis wie eine Wirtschaftskrise oder ein natürliches und vorübergehendes Ereignis wie eine Pandemie zurückzuführen sein.
 
Nicht jede Arbeitskraft fällt unter die Kurzarbeitsregelung
Von der Anordnung zur Kurzarbeit in einem Betrieb ist nur das bei diesem Betrieb angestellte Personal erfasst. Leiharbeitnehmer sind laut § 11 Abs. 4 AÜG ausgenommen, da in Zeitarbeitsunternehmen Arbeitsausfälle branchenüblich sind.
Für so viele Monate können Betriebe Kurzarbeit anordnen
Um wirtschaftliche Ausfälle gering zu halten, können Unternehmen bis zu 24 Monate Kurzarbeit anordnen.

So viele Stunden darf bei Kurzarbeit gearbeitet werden
Es gibt keine generelle Regelung die bestimmt, wie viele Stunden täglich bei Anordnung von Kurzarbeit gearbeitet wird. Die Dauer der Arbeitszeit bei Kurzarbeit ergibt sich in der Praxis aus der Betriebsvereinbarung, die von Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam getroffen wird. Darin wird auch vereinbart, für wie lange Kurzarbeit angeordnet wird. Die Dauer der Kurzarbeit und die tägliche Arbeitszeit müssen nicht alle Beschäftigten gleichermaßen treffen. Je nach Tätigkeit kann es betrieblich bedingt zu unterschiedlichen Arbeitszeiten kommen.
Überstunden in der Kurzarbeit – das geht gar nicht!
Kurzarbeit wird angeordnet, um eine wirtschaftlich schwierige Phase zu überstehen und um den Abbau von Personal zu vermeiden. In einer solchen Phase Überstunden anzuordnen, widerspricht dem Sinn der Kurzarbeit.

Kurzarbeit – das sollten das betroffene Personal beachten
Auch für die Beschäftigten bringt die Kurzarbeit einige Fragen mit sich. Für sie sind vor allem folgende Punkte von großem Interesse:
Sind mit der Kurzarbeit Einkommensverluste verbunden?
Was ist das Kurzarbeitergeld, wer bezahlt und beantragt es?
Sind Betroffene sozialversichert?
Krankenstand und Urlaub in der Kurzarbeit – was gibt es zu beachten?

Wie hoch ist das Einkommen bei Kurzarbeit?
Das Unternehmen zahlt in dem prozentualen Umfang Gehalt und Sozialabgaben entsprechend der Arbeitszeit, die die einzelne Arbeitskraft im Unternehmen tätig ist. Die Grundlage hierfür bildet der Arbeitsvertrag. Wird im Rahmen der Kurzarbeit die Arbeitszeit halbiert, halbiert sich auch das Gehalt. 

Kurzarbeitergeld als Kompensation zum Einkommensverlust
Um die Folgen des Verdienstausfalls abzufedern, bekommen Kurzarbeiter von der Bundesagentur für Arbeit eine Kompensationszahlung: das Kurzarbeitergeld. Dieses beträgt ohne Kinder 60 Prozent, mit Kindern 67 Prozent des Netto-Verdienstausfalls. Den Antrag auf Kurzarbeitergeld stellt in der Regel der Arbeitgeber, sobald er Kurzarbeit anordnet. Bei Kurzarbeit-Null aber kommt es zum totalen Produktionsstillstand, weshalb auch das Gehalt entfällt. Betroffene erhalten dann nur das Kurzarbeitergeld.

Welchen Einfluss hat Kurzarbeit auf die Sozialversicherung der Betroffenen?
Wird weniger gearbeitet, sinken Einkommen und Sozialabgaben. Auch bei geringeren Sozialabgaben sind Betroffene Kranken- und Unfallversichert. Allerdings reduzieren geringere Rentenbeiträge die zu erwartende Höhe der Altersrente, allerdings in geringem Ausmaß. Sinkt wegen Kurzarbeit das Einkommen von brutto 3000 Euro monatlich auf brutto 1500 Euro monatlich, beträgt bei zwölf Monaten Kurzarbeit die Einbuße der Rente rund drei Euro. Aber bei Kurzarbeit-Null erhalten Betroffene kein Entgelt. Der Arbeitgeber leistet somit auch keine Beiträge für die Rente und die Kranken- und Sozialversicherung der betroffenen Angestellten.

Tipp: Bei Kurzarbeit-Null sollten sich Betroffene mit ihrer Sozialversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit besprechen um Lücken bei der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung zu vermeiden. 

Urlaub während der Kurzarbeit – das gibt es zu beachten
Betroffene haben nach arbeitsrechtlichen Bestimmungen das Recht auch während der Kurzarbeit Urlaub zu konsumieren. Ob die Zeit der Kurzarbeit aber für einen Urlaub gut gewählt ist, ist individuell zu beurteilen. Manche Arbeitgeber begrüßen sogar den Urlaub, da deswegen mitunter von Kurzarbeit abgesehen werden kann. Auf das Urlaubsentgelt hat die Kurzarbeit keinen Einfluss 
 
Krankenstand im Urlaub
Grippe und andere Krankheiten lassen sich nicht vermeiden. Wer von Kurzarbeit betroffen ist, kann auch im Falle einer Krankheit Entgeltfortzahlung für sechs Wochen beantragen. Sollte die Erkrankung länger als sechs Wochen andauern, können Betroffene Krankengeld verlangen. Der Arbeitgeber sollte aber so früh wie möglich von der Krankheit und deren voraussichtlichen Dauer informiert werden.  



Text / Foto: VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH / pixabay