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Magdeburg-News: Mehr Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse



veröffentlicht am Sonntag, 3. September 2023

Magdeburg. 2022 lagen den zuständigen Stellen in Sachsen-Anhalt insgesamt 927 Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation vor. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 171 bzw. 22,6 Prozent mehr als im Vorjahr und der Höchststand seit Beginn der Erhebung.

Von den 927 Verfahren auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation wurden 891 Verfahren mit einem Bescheid abgeschlossen und damit 210 bzw. 30,8 Prozent mehr als 2021. Davon wurden 516 Abschlüsse als vollständig gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Der Anteil stieg von 40,1 Prozent auf 57,9 Prozent. 216 Verfahren (24,2 Prozent) wurden positiv mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme entschieden (2021: 29,1 Prozent).

Weiterhin wurden 24 Verfahren mit einem partiellen Berufszugang, 123 mit einer teilweisen Anerkennung und 12 Verfahren negativ beschieden. Noch keine Entscheidung gab es bei 18 Verfahren und 21 wurden ohne Bescheid beendet.

Die meisten Anträge auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation wurden für die deutschen Referenzberufe Elektronikerin bzw. Elektroniker (282), Ärztin bzw. Arzt (Approbationserteilung) (264), Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. -pfleger (147), Lehrerin bzw. Lehrer (51) und Ingenieurin bzw. Ingenieur (27) gestellt.

Die häufigsten Anträge wurden 2022 von Personen mit einer Ausbildung in Bosnien und Herzegowina (210), Tunesien (105), Serbien (96), Russische Föderation (51), Syrien (51) und der Ukraine (51) gestellt.

2022 wurden 90 Verfahren auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse nach Landesrecht und 837 Verfahren nach Bundesrecht entschieden.

Die Bearbeitungsdauer (Median in Tagen), der im Berichtsjahr erstmalig beschiedenen Verfahren, betrug 15 Tage (Vorjahr 26 Tage).

Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen ist in verschiedenen Gesetzen geregelt. Das Anerkennungsgesetz des Bundes trat zum 1. April 2012 in Kraft und regelt die Anerkennung der bundesrechtlich geregelten Berufe. Das Landesgesetz für Sachsen-Anhalt trat am 1. Juli 2014 in Kraft.

Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Absolutwerte auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.


Text: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Symbolfoto: pixabay