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Bildquelle Pflege zu Hause Foto Michael B. Rehders klein

Gesundheit-News: Wie Ersatzpflege Auszeiten ermöglicht - Ab in den Urlaub - wohin mit Oma?


veröffentlicht am 29. Juni 2023

Hamburg, Juni 2023. Körperpflege, Arzttermine, Haushalt: Der Alltag pflegender Privatpersonen ist stressig ? Freizeit und Erholung bleiben dabei schnell auf der Strecke. Aus diesem Grund benötigen auch fürsorgliche Verwandte einmal eine Auszeit. 
Doch wer kümmert sich um Eltern oder Großeltern, wenn der Urlaub ruft oder die eigene Gesundheit schwächelt? Markus Küffel, Gesundheitswissenschaftler, examinierte Pflegefachkraft und Geschäftsführer der Pflege zu Hause Küffel GmbH, kennt die Lösung: „Wer eine Auszeit benötigt, sollte sie sich nehmen, um nicht auszubrennen. Für bis zu acht Wochen jährlich besteht Anspruch auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Dabei zahlt die Pflegekasse pro Jahr bis zu 3.386 Euro für eine Vertretung. Leider kennen viele diese Optionen nicht und lassen ihnen zustehende Geldleistungen verfallen.“

Welche Optionen gibt es?
Ersatzpflege umfasst zwei verschiedene Konzepte: „Die Kurzzeitpflege erfolgt für bis zu vier Wochen im Jahr in einer stationären Einrichtung, die alle Aufgaben übernimmt. Es findet also ein zeitlich begrenzter Ortswechsel statt. Bei der Verhinderungspflege bleibt die betroffene Person in den eigenen vier Wänden. So müssen sich Betroffene in ihrer ohnehin schwierigen Lage nicht in ungewohnter Umgebung unter fremden Menschen aufhalten. Um dies zu ermöglichen, übernehmen für maximal sechs Wochen jährlich andere Nahestehende oder sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte aus Polen die Versorgung“, erklärt Markus Küffel.

Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die häusliche Versorgung vorübergehend nicht möglich ist. Für die Verhinderungspflege hingegen muss die Betreuung zusätzlich bereits mindestens sechs Monate lang zu Hause durch die Familie stattfinden. „Angehörige müssen keine genauen Gründe für ihre Abwesenheit nennen. Es ist also egal, ob sie aus gesundheitlichen Gründen eine Vertretung benötigen oder weil sie in den Urlaub fahren – denn insbesondere pflegende Verwandte brauchen regelmäßige Pausen, um gesund und der Herausforderung auf Dauer gewachsen zu bleiben“, erklärt Markus Küffel. Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erfolgt in solchen Fällen meist wochenweise, um längere Erholungszeiträume zu ermöglichen. Je nach Bedarf steht sie aber auch stunden- oder tageweise zur Verfügung.

Wer kommt als Vertretung infrage?
In der Kurzzeitpflege deckt eine anerkannte Pflegeeinrichtung den Ausfall ab. Anders bei der Verhinderungspflege, wo die vertraute Umgebung erhalten bleibt. „Übernehmen darf grundsätzlich jeder. Die Vertretung sollte allerdings über ausreichend Erfahrung für die anfallenden Aufgaben verfügen und gut mit dem Senioren auskommen. Eine gute Möglichkeit besteht im Rahmen der sogenannten 24-Stunden-Pflege, bei der in der Regel Personal aus Osteuropa vorübergehend in den Haushalt einzieht und wesentliche Tätigkeiten wie Körperhygiene, Einkaufen oder Putzen übernimmt. Insbesondere wenn jemand für längere Zeiträume oder sogar dauerhaft Betreuung benötigt, stellt dies eine sinnvolle Alternative zur Heimunterbringung dar“, weiß Markus Küffel.

Welche Kosten werden übernommen?
Von der Auswahl der Vertretung hängt ab, wie viel die Pflegekasse finanziert. Bei der Verhinderungspflege zahlt sie einen Grundbetrag von 1.612 Euro pro Jahr. Wenn es noch ungenutztes Kurzzeitpflege-Budget gibt, kann diese Summe auf bis zu 2.418 Euro erhöht werden. Für die zeitweise Unterbringung in einem Heim bei Kurzzeitpflege übernimmt der Kostenträger bis zu 1.774 Euro. In diesem Fall ist das gesamte nicht genutzte Verhinderungspflege-Budget übertragbar. So kommt ein möglicher Gesamtbetrag von maximal 3.386 Euro zusammen. Die Kombination beider Modelle bietet damit nicht nur eine höhere Summe, sondern auch die Chance, ohne schlechtes Gewissen einmal an sich selbst zu denken. „Wer zu Hause pflegt, sollte die Möglichkeiten der Ersatzpflege nutzen und den unkomplizierten Antrag auf Kostenübernahme einreichen“, meint Markus Küffel.
Weitere Informationen unter www.pflegezuhause.info



Text / Foto: Borgmeier Public Relations