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Insolvenz Schild pixabay

Magdeburg-News: Weit über 50.000 Verbraucherinsolvenzen seit 1999 in Sachsen-Anhalt



veröffentlicht am Mittwoch, 15. März 2023

Magdeburg. Von 1999 bis 2022 gab es in Sachsen-Anhalt insgesamt 56.231 Anträge auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren, umgangssprachlich auch Privatinsolvenz genannt. Das teilt das Statistische Landesamt anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März mit.

Nach der Einführung des vereinfachten Insolvenzverfahrens für natürliche Personen stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen zunächst jedes Jahr stark an und vervielfachte sich von 13 Fällen 1999 auf 4.173 Fälle 2007. Die letzten 15 Jahre waren hingegen durch kontinuierlich sinkende Antragszahlen gekennzeichnet. Für 2022 wurde mit 2.138 Verbraucherinsolvenzen ein Rückgang um 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 2.175 Fällen verzeichnet. Beide Werte lagen deutlich unter dem Mittelwert der letzten 10 Jahre von 2.501 Anträgen pro Jahr, gleichzeitig leicht über dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre von 2.122 Anträgen.

Verbraucherinsolvenzen machten zuletzt den Großteil der von den Gerichten gemeldeten Insolvenzverfahren aus. 2022 lag ihr Anteil bei 72,6 Prozent und erreichte damit nach 71,6 Prozent im Vorjahr erneut einen Höchststand im betrachteten Zeitraum. Bezogen auf die Insolvenzverfahren seit 1999 insgesamt lag der Anteil der Verbraucherinsolvenzen bei 58,3 Prozent.

Bei der regionalen Verteilung ist auffällig, dass die höchste Anzahl an Anträgen auf Verbraucherinsolvenzverfahren in den vergangenen zehn Jahren durchgängig auf den Landkreis Harz entfiel. So stellten 2022 allein 334 dort wohnhafte Verbraucher einen entsprechenden Antrag, was einem Anteil von 15,6 Prozent an allen Verbraucherinsolvenzen gleichkommt. Besonders hoch waren die auf den Landkreis Harz entfallenden Anteile in den Jahren 2015 (461 Fälle; 16,5 Prozent) und 2020 (286 Fälle; 17,5 Prozent). Die niedrigsten Antragszahlen wiesen im 10-Jahres-Horizont 5-mal die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau und 5-mal der Altmarkkreis Salzwedel auf. 2022 kamen von dort 56 (2,6 Prozent) bzw. 60 (2,8 Prozent) Anträge auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren.

Nur für Gesamtdeutschland erhoben werden Angaben zur Situation von Personen in finanziellen Schwierigkeiten. Aus dieser Überschuldungsstatistik lassen sich für die Jahre 2015 bis 2021 auch Erkenntnisse zu den Ursachen gewinnen, die zu einer Überschuldung und in der Folge zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren führen können. An 1. Stelle stand dabei Arbeitslosigkeit, die 19,9 Prozent der von Schuldenberatungsstellen betreuten Personen 2021 als Grund für ihre Zahlungsschwierigkeiten angaben. Das war ein ähnlich hoher Anteil wie schon in den Jahren davor. Weitere häufige Ursachen waren Erkrankung, Sucht oder Unfall sowie Trennung, Scheidung oder Tod des Partners. Seit 2019 spielte auch unwirtschaftliche Haushaltsführung eine wesentliche Rolle als Auslöser von finanziellen Schwierigkeiten. 2021 betraf diese Ursache 14,3 Prozent der beratenen Personen.


Text: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay