Verbund Pflegehilfe: Spartipps für die Pflege zuhause
Mainz (ots). Die Lebenshaltungskosten steigen weiter und so wird die Pflegebedürftigkeit für immer mehr Familien zur Armutsfalle.
"Häusliche Pflege darf kein Luxus sein! Das ist unsere klare Forderung und der Anspruch an unsere Arbeit. Wir möchten jedem Menschen eine individuelle Pflege zuhause ermöglichen", so Johannes Haas, Gründer und Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe.
Viele Pflegebedürftige warten seit Jahren auf eine umfangreiche Reform mit konkreten Maßnahmen und Akuthilfen. Denn Pflege bringt eine Vielzahl an Kosten mit sich, die oftmals nur schwer durch die vorhandenen Zuschüsse, wie beispielsweise das Pflegegeld, abgedeckt werden können. Das Pflegegeld wurde zuletzt 2017 erhöht, eine Anpassung ist mehr als überfällig.
Der Verbund Pflegehilfe hat beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nachgefragt, doch leider gab es hier keine Spartipps für Senioren, sondern einen Hinweis der Unzuständigkeit. Wenn die Politik es versäumt, dann macht es der Verbund Pflegehilfe.
Fünf Spartipps vom Verbund Pflegehilfe:
Für Geräte, die im Pflegealltag benötigt werden, übernimmt die Krankenkasse
die Stromkosten. Pflegebedürftige können einen Strommessstecker nutzen und sich
die Verbrauchskosten erstatten lassen.
Regionale Zuschüsse und Förderungen sollten genutzt werden. Für alle, die
den KfW-Investitionszuschuss über 4.000 Euro zum altersgerechten Umbau bereits
genutzt haben, bietet sich ein Blick in die Förderdatenbank für regionale
Zuschüsse an. So können weitere Maßnahmen finanziert werden.
Im Fall einer Verhinderungspflege kann diese bis zu vier Jahre rückwirkend
geltend gemacht werden. Hierfür ist lediglich eine Rechnung des Pflegedienstes
oder eine Aufstellung mit Stundenlohn bei der Pflegekasse vorzulegen.
Kostenlose Leistungen sollten in Anspruch genommen werden. Ob Hausnotruf,
Pflegehilfsmittel oder Inkontinenzartikel, für die entstehenden Kosten kommt
die Pflege- bzw. Krankenkasse auf.
Hilfsmittelverzeichnis prüfen und sparen: Im Hilfsmittelverzeichnis finden
sich alle nützlichen Hilfsmittel, für deren Kosten die Krankenversicherung
aufkommt. Ein ärztliches Rezept oder die Empfehlung eines Pflegedienstes sind
ausreichend.
Text / Grafik: Verbund Pflegehilfe - news aktuell