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Wirtschaft-News: Inflation, Gaspreisdeckel, Bürgergeld - Was ändert sich 2023?


veröffentlicht am 26. Oktober 2022

Foto: Ab Januar steigt das Kindergeld und einkommensteuerpflichtige Eltern profitieren von einem erhöhten Kinderfreibetrag
(akz-o) Wir erleben umwälzende Zeiten mit mehreren ernsten Krisen gleichzeitig und einer Inflation, die kaum jemand für möglich gehalten hätte
Nicht nur deshalb gibt es bei Steuern und Finanzen kleinere und größere Neuerungen. Die wesentlichen Änderungen haben Finanzexperten der Targobank zusammengefasst:

Familien: Ab Januar steigt das Kindergeld und einkommensteuerpflichtige Eltern profitieren von einem erhöhten Kinderfreibetrag. Zudem wird für Eltern volljähriger Kinder der Ausbildungsfreibetrag auf 1.200 Euro und der Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen auf 250 Euro monatlich angehoben.

Studierende profitieren von einem auf 452 Euro erhöhten BAföG-Satz. Auch der Zuschuss zur Miete steigt und Jobs bis 330 Euro monatlich wirken sich nicht mehr negativ auf das BAFöG aus. Eine Einmalzahlung von 200 Euro zur Abmilderung der gestiegenen Lebenshaltungskosten soll zudem Anfang 2023 ausgezahlt werden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt auf 10.632 Euro. Steuerersparnisse können sich auch durch die Homeoffice-Pauschale ergeben. Allerdings steigen der Zusatzbetrag für die gesetzliche Krankenkasse und die Beiträge für Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Um die sogenannte kalte Progression zu verringern, werden die Grenzen zum nächsthöheren Einkommensteuersatz nach oben verschoben.

Arbeitsuchende und Geringverdienende: Für Beschäftigte im Niedriglohnbereich wurde der Mindestlohn bereits auf 12 Euro angehoben. Aus dem Arbeitslosengeld II wird ab Januar das Bürgergeld mit einer Erhöhung der Regelsätze. Haushalte mit niedrigem Einkommen können wegen der gestiegenen Energiekosten ab Anfang 2023 im Schnitt mit 370 Euro Wohngeld rechnen.

Rentnerinnen und Rentner: Kurz vor dem Jahreswechsel sollen Rentnerinnen und Rentner eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Von der Anhebung des Einkommensteuerfreibetrags auf 10.632 Euro werden auch viele Ruheständler profitieren.
Sparen und Kapitalanlage: 2023 steigt der Freibetrag für Kapitalerträge Alleinstehender auf 1.000 Euro. Für Ehepaare gilt das Doppelte. Darüber liegende Erträge werden pauschal mit 25 Prozent versteuert. „Die Anhebung des Freibetrags für Kapitalerträge war überfällig“, so Otmar Lang, Chefvolkswirt der Targobank, „und setzt so einen wichtigen Anreiz für Geldanleger. Wer nichts auf die hohe Kante legt, muss bei der absehbaren Entwicklung des Rentenniveaus damit rechnen, sich irgendwann stark einschränken zu müssen.“

Hausbesitz und Miete: Die Gaspreise werden durch den auf 7 Prozent gesenkten Mehrwertsteuersatz etwas abgemildert. Eine Deckelung des Gaspreises wird zudem erwartet. Außerdem soll es lukrativer werden, ein bestehendes oder geplantes Eigenheim mit einer Fotovoltaik-Anlage auszustatten.

Text / Foto: AkZ / Seventyfour/stock.adobe.com/akz-o