Berlin
(dts Nachrichtenagentur/MDN) - Mit einem eigenen Gesetz sollen Stromversorger
dazu verpflichtet werden, die Senkung der Ökostrom-Umlage an ihre Kunden
weiterzugeben. Das geht aus einem Entwurf hervor, über den die "Süddeutsche Zeitung" (Montagausgabe) berichtet.
Es
verlangt von Stadtwerken und Stromanbietern, die Preise vor Umsatzsteuer
"um den Betrag zu mindern, um den die Umlage zum 1. Juli 2022 gesenkt
wird."
Auch
einer Verrechnung etwa mit gestiegenen Beschaffungskosten für Strom schiebt das Gesetz einen Riegel vor.
"Eine zeitgleiche Preisanpassung aus einem anderen Grund (...) ist nicht
zulässig", heißt es in dem Entwurf. Zur Begründung wird auf den Zweck der Absenkung verwiesen,
die Entlastung der Stromkunden.
Um
dies zu erreichen, sei "eine sofortige Weitergabe des Absenkungsniveaus an
die Letztverbraucher unverzichtbar". Derzeit zahlen Haushalte je
Kilowattstunde 3,7 Cent so genannte EEG-Umlage, was sich bei einem
durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt auf gut 100 Euro im Jahr summiert.
Vorige Woche hatte die Koalition beschlossen, die Umlage zum 1. Juli
abzuschaffen, ein halbes Jahr früher
als ursprünglich
geplant.
Ab
dann übernimmt der Bund die Kosten
für den Ökostrom-Ausbau. Die
Energiewirtschaft hatte zuletzt eindringlich vor "gesetzlichen Eingriffen
in bilaterale Vertragsverhältnisse" gewarnt. Unternehmen müssten gestiegene
Beschaffungskosten bei der Neukalkulation der Strompreise berücksichtigen können.
Text / Foto: dts