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Landwirtschaft Traktor idyllisch pixabay

Sachsen-Anhalt-News: Landwirtschaft – AbL Mitteldeutschland begrüßt wegweisenden GAP-Reformkurs

Freitag, 24. Dezember 2021 - Heiligabend

Sachsen-Anhalt. Am 17. Dezember hat der Bundesrat über die neuen Agrarförderregelungen ab 2023 entschieden. Quer durch alle Parteien und über alle Bundesländergrenzen hinweg bestand große Einigkeit darüber, dass eine Transformation des Agrarfördersystems erfolgen muss. Insbesondere gemeinwohlorientierte Leistungen in den Bereichen Umwelt, Klima, Biodiversität und Tierwohl werden zukünftig viel stärker in den Fokus rücken.

In Zukunft soll das Grundprinzip gelten: Zahlung öffentlicher Gelder für öffentliche Leistungen. Landwirtschaftlichen Betriebe sollen auf diese Weise ein verlässliches finanzielles Standbein für die Umsetzung qualifizierter Maßnahmen erhalten. Auch die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) kommt zu dem Ergebnis, dass zukünftig vor allem Inhalte honoriert werden müssen, statt auf ein Flächenförderungsystem zu setzen. 

Michael Grolm, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Mitteldeutschland dazu: "Diesen Schritt begrüßen wir als AbL ausdrücklich und danken allen Bundesländern, die diese entscheidende und historische Reform auf den Weg gebracht haben! Die AbL ist eine treibende Kraft für einen nachhaltigen, umwelt- und klimagerechten Agrarwandel und setzt sich vor diesem Hintergrund für ein Punktesystem ein, welches die Agrarfördergelder zukünftig an gemeinwohlorientierte Leistungen bindet. Allerdings kommt es auch auf die Ausgestaltung der Förderrahmenbedingungen an. Auch nach dem Bundesratsbeschluss bleiben da leider viele Baustellen weiterhin offen!" 

So insbesondere bei der Agroforstwirtschaft: Die Förderhöhe für die Beibehaltung von Agroforst befindet sich weiterhin auf einem völlig inakzeptablen Niveau. Bei 10 Prozent Gehölzfläche soll für ein Agroforstsystem gerade mal 6 EUR pro Hektar gezahlt werden. Dies würde weder die Gewinnverluste noch die Bewirtschaftungskosten oder den Pflegeaufwand annähernd ausgleichen. Darüber hinaus wurden bürokratische Regelungen eingefügt, die zu einer massiven Benachteiligung der Agroforstwirtschaft in der Praxis führen werden. Die Verbreitung dieser als als besonders nachhaltig und klimagerecht geltenden Landnutzungssysteme wird dadurch behindert, insbesondere durch vollkommen überzogenen Abstandsregelung von 20 Metern zu den Feldrändern. Außerdem wurde leider das Gehölzartenspektrum durch Erweiterung der Negativliste unnötig beschränkt. Hier hätte man bessere und pragmatischere Lösungen für die Praxis finden können, statt diesen äußerst fragwürdigen Schritt zu gehen.

Daniel Fischer, Agroforstbeauftragter der AbL Mitteldeutschland resümiert: "Der GAPReformkurs bewegt sich in die richtige Richtung. Doch ohne Wirksamkeit und vorhandene Praxiskompatibilität droht insbesondere bei der Agroforstförderung nun der große Förderflop. Dies ist offensichtlich auch den Entscheidungsträgern bewusst, da in dem verabschiedeten Bundesratsbeschluss bereits darauf hingewiesen wurde, dass eine angemessene Inanspruchnahme der Ökoregelung Agroforst nicht sicher ist. Wir begrüßen, dass einige Änderungsanträge aus Brandenburg und Sachsen in einigen wichtigen Detailfragen Nachbesserungen erzielen konnten. Doch angesichts der vorhandenen Baustellen ist dies bei weitem leider noch nicht ausreichend. Daher besteht auch im kommenden Jahr weiterhin dringender Änderungsbedarf."

Text: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Mitteldeutschland e.V.
Foto: pixabay