Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung begrüßt den Plan der EU-Kommission, eine europäische Geldwäschebehörde zu schaffen. Diese könne „einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU leisten“, schreibt sie in der Antwort (19/32152) auf eine Kleine Anfrage (19/31878) der FDP-Fraktion. Zur Frage, wie sie zum Vorschlag einer Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro steht, verweist die Bundesregierung auf die noch nicht abgeschlossene Prüfung des Legislativvorschlags und darauf, dass die Schwelle nicht für Zahlungen außerhalb gewerblicher Aktivitäten gelten soll.
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung informiert in der Antwort (19/32236) auf eine Kleine Anfrage (19/30741) der Fraktion Die Linke über den Informationsaustausch mit anderen Staaten in Steuersachen. Unter anderem führt sie aus, dass 2019 Daten zu mehr als 300.000 Konten mit Kontosalden von in der Summe mehr als 50 Billionen Euro von den USA nach Deutschland übermittelt wurden. Teilweise beruft sich die Regierung bei der Beantwortung auf Vertraulichkeit. Diese bilde „einen fundamentalen Grundsatz der zwischenstaatlichen Amtshilfe“ und folge dem Prinzip der Gegenseitigkeit, schreibt die Regierung. Diese Antworten sind daher nur für die Abgeordneten in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehbar.
Berlin: (hib/PST) Für Neo-Broker genannte Plattformen, auf denen man online mit Wertpapieren handeln kann, gelten dieselben Vorschriften wie für andere Makler, und diese werden meist auch eingehalten. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung (19/32243) auf eine Kleine Anfrage (19/31788) der Fraktion Die Linke. Die europäischen Vorgaben über Märkte für Finanzinstrumente und deren Umsetzung in deutsches Recht seien „technologieneutral ausgestaltet und daher auf Neo-Broker ebenso anwendbar wie auf die übrigen Marktteilnehmer“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Sie führt weiterhin aus, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen ihrer Marktüberwachung auch die Aktivitäten von Neo-Brokern beobachtet und beim Verdacht auf Verstöße einschreitet. Die Regierung berichtet von einer geringen Anzahl von Verstößen durch Neo-Broker, denen die Bafin nachgegangen sei.
Allerdings hat die BaFin nach Angaben der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren eine Vielzahl von Verfahren gegen betrügerische Internetseiten geführt, deren Betreiber einen Wertpapierhandel nur vorspiegelten, um „Initialzahlungen der Kunden direkt für sich zu vereinnahmen“. Die Bafin warne auf ihrer Homepage regelmäßig vor solchen Angeboten, schreibt die Regierung. Bei solchen Internetseiten, die „keine geschäftlichen, sondern rein kriminelle Zwecke verfolgen“, handele es sich allerdings nicht um Neo-Broker im Sinne der Fragestellung.
Berlin: (hib/PST) Nach möglichen Bitten der Generalzolldirektion um die Korrektur von Medienberichten in Januar 2020 erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/32402).
Berlin: (hib/PST) Nach möglichen Bitten des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) um die Korrektur von Medienberichten in Januar 2020 erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/32404).
Berlin: (hib/PST) Nach möglichen Bitten der Zentrale der Deutschen Bundesbank um die Korrektur von Medienberichten in Januar 2020 erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/32414).