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SAN Statistik

Hilfe zum Lebensunterhalt 2020 erneut auf Tiefststand

Mittwoch, den 18. August 2021

Seit Einführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Jahr 2005 fiel die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII. Während die Zahl der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger am 31.12.2005 noch bei 14 164 lag, erhielten nach Auskunft des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt am Jahresende 2020 nur noch 6 035 Personen Hilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII. Das waren 35 % weniger als 1 Jahr zuvor (-3 295 Personen).

Damit setzt sich die rückläufige Entwicklung durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) weiter fort. Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen sind vom Fürsorgesystem der Sozialhilfe in das Teilhaberecht nach SGB IX (Eingliederungshilfe) gewechselt.

Erhielten Ende 2019 knapp 6 Tsd. Bedürftige, die in einer Wohneinrichtung lebten, eine Existenzsicherungsleistung nach dem 3. Kapitel SGB XII, so waren es am 31.12.2020 nur noch 2 255. Dies entsprach einem Anteil von 37 % an der Gesamtempfängerzahl. Der Altersdurchschnitt der Personen, deren Lebensmittelpunkt sich in einer Einrichtung befand, lag 2020 bei 60 Jahren und stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 7 Jahre. Gleichzeitig sank die Dauer des Hilfebezuges in den Einrichtungen von rund 104 Monaten im Jahr 2019 auf 63 im Jahr 2020. 

Ein gegensätzlicher Trend zeichnet sich bei der Zahl der Kinder und Jugendlichen ab. Wurde 2019 noch für 1 167 junge Menschen der Antrag auf Unterstützung bewilligt, waren es am Jahresende 2020 nun 1 220 Personen im Alter bis unter 18 Jahren, die einen Teil des täglichen Bedarfs an Nahrung, Kleidung und Unterkunft durch soziale Leistungen deckten. Dies entsprach einem Anstieg von 5 %.

Auch die Bezugsdauer außerhalb von Einrichtungen stieg von 34 Monaten am 31.12.2019 auf 36 Monate des Jahres 2020.

Der Anteil weiblicher Bezugsberechtigter sank von 39 % zum Berichtszeitpunkt 2019 auf 38 % (2 305 Personen) des darauffolgenden Jahres.

Während der Anteil alleinstehender und alleinerziehender Personen im Vergleich der Jahre 2019 und 2020 relativ konstant blieb, stieg die Zahl Hilfesuchender, die in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft lebten, von 121 am Jahresende 2019 auf 518 am 31.12.2020 an.

Knapp 3 % der Hilfesuchenden hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit.