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Außenminister Maas zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie

Montag, den 17. Mai 2021

Zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie erklärte Außenminister Heiko Maas heute (17.05.):

" Menschenrechte sind unteilbar und gelten universell, unabhängig von der sexuellen Orientierung. Aber in allen Gesellschaften weltweit erfahren Menschen, die nicht in ein tradiertes Bild geschlechtlicher Zuordnung passen, weiterhin Diskriminierung oder sogar Gewalt. Dagegen setzen wir uns mit unserer Menschenrechtspolitik ein. Die Instrumente der Diplomatie und Außenpolitik nutzen wir dabei auf allen Ebenen: Wir setzen uns in internationalen Foren für die Achtung, den Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte für LSBTI-Personen ein; wir unterstützen die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich lokal, regional oder international engagieren; wir bieten vor Ort Räume für Austausch und fördern Begegnung und Unterstützung in der Projekt- und Kulturarbeit. Um all das zu bündeln und zum festen Inventar unserer Arbeit zu machen, hat die Bundesregierung im März das LSBTI-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit verabschiedet. Denn klar ist: Unser Einsatz für Menschenrechte gilt allen, aber vor allem jenen, denen Rechte entzogen werden. Liebe ist kein Verbrechen.

Hintergrund:

Eine Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen ist mit Art. 3 des deutschen Grundgesetzes nicht vereinbar. Der weltweite Einsatz für die Menschenrechte von LSBTI-Personen ist eine Querschnittsaufgabe der deutschen Menschenrechtspolitik. Um dieses Engagement strategischer und sichtbarer zu machen, hat die Bundesregierung am 03.03.2021 das Konzept für die Inklusion von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit verabschiedet. Das Konzept sieht vor, dass die Menschenrechte von LSBTI-Personen in der Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit konsequent berücksichtigt werden. Dabei greift das Konzept zentrale Forderungen der Zivilgesellschaft auf, wie etwa LSBTI-Themen in den Kontext der Menschenrechte einzubetten oder auf die besondere Schutzwürdigkeit von Minderjährigen einzugehen.