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Reise-News: Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Freitag, den 1. Januar 2020


Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie die Überseegebiete Bermuda und Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.


Aktuelles (Reiseverbindungen)

-  Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr wurden von mehreren europäischen Staaten vorübergehend ausgesetzt. Der Eurotunnel nach Frankreich ist seit dem 23. Dezember 2020 für bestimmte Personengruppen und unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Vorlage eines negativen COVID-19-Tests) wieder geöffnet, die Niederlande, Belgien und Frankreich erlauben die Einreise bestimmter Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen sukzessive wieder. An Häfen und Flughäfen ist mit zum Teil sehr langen Wartezeiten zu rechnen. Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 gilt seit dem 22. Dezember 2020 und voraussichtlich bis zum 6. Januar 2021 einschließlich grundsätzlich ein Beförderungsverbot für Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland.

-  In Änderung des bisherigen Beförderungsverbots dürfen ab 01.01.2021 deutsche Staatsangehörige, freizügigkeitsberechtigte EU-Staatsangehörige sowie ihre Familienangehörigen mit festem Wohnsitz in Deutschland, Drittstaatsangehörige mit festem Wohnsitz in Deutschland, die einen Aufenthaltstitel oder ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt für Deutschland besitzen, wieder befördert werden. Die Bundespolizei muss die Flüge einzeln genehmigen. Diese Genehmigung holt die Fluggesellschaft ein. Reisende benötigen keine einzelnen Genehmigungen.

Reisende müssen bei Einreise (mit dem Flugzeug beim Check-in/Boarding) nach Deutschland den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen. Es dürfen maximal 48 Stunden zwischen der Testentnahme und der Einreise vergangen sein. Es werden sowohl PCR- als auch Antigentests anerkannt. Antigentest müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Der Test kann nicht mehr bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Beförderungsunternehmen wurden von der Bundesregierung aufgefordert, nur Personen zu befördern, die bei Reiseantritt den Testnachweis vorlegen.