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Magdeburg: Verkauf von Silvesterfeuerwerk verboten

Montag, den 28. Dezember 2020

Auch Auslieferung von im Internet bestellter Ware untersagt

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist in diesem Jahr bundesweit verboten. Das Bundesinnenministerium hat ein Überlassungsverbot für pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie F2 erlassen. In diese Kategorie fallen die typischen freiverkäuflichen Silvesterfeuerwerke, die sonst an Personen ab 18 Jahren verkauft werden dürfen.
 
Dazu gehören alle möglichen klassischen Silvesterknaller und Raketen, darunter auch Fontänen und sogenannte Batterien. Das bundesweite Verkaufsverbot gilt auch für die Auslieferung bereits bestellter Ware. In einem Schreiben des Ministeriums heißt es, dass sich das Überlassungsverbot auch auf alle Feuerwerkskörper erstreckt, bei denen "die Verträge vor dem 29. Dezember geschlossen, oder die Ware, insbesondere im Online-Handel schon vor diesem Datum bezahlt wurde."
 
Da das Überlassen an den oben genannten Personenkreis untersagt ist, "kommt es dabei weder auf den Ort der Übergabe, den Vertriebsweg, noch das Datum des Kaufvertrages an." Damit dürfen auch bereits vor dem 29. Dezember über den Online-Handel bestellte Gegenstände der Kategorie F2 nicht mehr an Personen ausgeliefert werden.
 
Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper rät vom Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr dringend ab. "Das Gefahrenpotenzial ist einfach zu groß! Unfälle mit verletzten Personen wären eine zusätzliche Belastung für die Krankenhäuser", begründet Dr. Trümper seine Bitte an die Bevölkerung. "Deshalb bitte ich alle Magdeburger*innen darum, auf die Nutzung von Feuerwerk zu verzichten."