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Reise-News: Schweiz: Reise- und Sicherheitshinweise

Dienstag, den 22. Dezember 2020

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Einreise

Nach der Entdeckung einer neuen, ansteckenderen Variante des Coronavirus in Großbritannien und Südafrika hat der Schweizer Bundesrat am 21. Dezember 2020 Maßnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung dieser neuen Virusvariante in der Schweiz zu verhindern. Alle Personen, die seit dem 14. Dezember 2020 aus den beiden Ländern eingereist sind, müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Der Bundesrat hat zudem ab dem 21. Dezember 2020 ein grundsätzliches Einreiseverbot für alle Ausländerinnen und Ausländer beschlossen, die aus Großbritannien und Südafrika in die Schweiz einreisen wollen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Flugverkehrsverbindungen zwischen der Schweiz und diesen zwei Ländern seit dem 20. Dezember 2020 eingestellt.

Für in Großbritannien oder Südafrika wohnhafte Personen, die sich derzeit in der Schweiz befinden, wird eine Ausnahmeregelung des Flugverbots für die Heimreise geprüft. Dasselbe gilt für in der Schweiz wohnhafte Personen, die sich derzeit in den beiden Ländern befinden.

Deutsche Staatsangehörige können - von den vorgenannten Umständen abgesehen - grundsätzlich uneingeschränkt in die Schweiz einreisen, fallen bei Herkunft aus Risikoländern jedoch unter eine Quarantänepflicht. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.

Beschränkungen im Land

Der Schweizer Bundesrat fordert die Bevölkerung auf, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken und auf nicht notwendige Reisen und Ausflüge verzichten. 

Vom 22. Dezember 2020 an bis zum 22. Januar 2021 werden Gastronomiebetriebe geschlossen. Lediglich Betriebskantinen und Verpflegung für Hotelgäste, sowie Take-Away-Angebote und Lieferdienste dürfen geöffnet bleiben.

Sportbetriebe, sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden mit Wirkung vom 22. Dezember 2020 geschlossen und die Kapazität von Läden weiter eingeschränkt. Dabei müssen die Geschäfte zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Erleichterungen können in Kantonen mit günstiger epidemiologischer Entwicklung beschlossen werden. Private Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind nicht erlaubt.

Die Skigebiete sollen für den inländischen Tourismus öffnen können, benötigen dafür jedoch ab dem 22. Dezember 2020 kantonale Sondergenehmigungen, die an eine Reihe von Vorbedingungen geknüpft sind. Informationen zu aktuell geltenden weiteren Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden. In der vom Bundesrat beschlossenen COVID-19-Verordnung gilt eine Empfehlung zum Homeoffice.

Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.

Das Gesundheitssystem ist aufgrund der hohen Zahlen von COVID-19-Patienten derzeit stark belastet. Die Situation in den Krankenhäusern ist sehr angespannt. In einigen Krankenhäusern müssen nicht dringliche Operationen verschoben werden und das Gesundheitspersonal ist stark belastet.

Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen.