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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Tag der Menschenrechte

Donnerstag, den 10. Dezember 2020

Zum internationalen Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember, erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Bärbel Kofler (Foto):

" Wenn wir auf die aktuelle Lage der Menschenrechte weltweit schauen, dann sind meine Sorgen sehr groß. Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger in aller Welt stehen unter Druck, – nicht erst seit Corona, aber die Krise hat den Trend in autokratischen Systemen noch einmal verschärft.

Wir sprechen von „Shrinking Spaces“ – wobei der Begriff noch verharmlost, was wirklich passiert: es gibt Einschüchterungen, Diffamierungen, strafrechtliche Verfolgungen, Gefangenschaft, Folter, Menschenhandel und Sklaverei.

Auch in internationalen Foren versuchen autoritäre Regime, Menschenrechte umzudefinieren und bisherige Vereinbarungen aufzuheben: betroffen sind die Rechte von Frauen und Minderheiten, die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit oder das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieser Schwächung des Menschenrechtsschutzes stellt sich Deutschland im Europarat, im Menschenrechtsrat, im UN-Sicherheitsrat sowie während seiner EU-Ratspräsidentschaft entschieden entgegen. Denn die Achtung und Förderung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sind für uns unverzichtbare Voraussetzungen für Frieden und Stabilität weltweit.

Alle Mitgliedstaaten des Europarats müssen die Europäischen Menschenrechtskonvention achten und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umsetzen. Wir wollen uns als Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats dafür stark machen, dass das zuverlässiger geschieht. Im Sicherheitsrat haben wir uns weiter für die Stärkung der Rolle von Frauen in Friedensprozessen eingesetzt und während unserer Mitgliedschaft eine neue Resolution zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt in Konflikten auf den Weg gebracht. Während unserer  EU-Ratspräsidentschaft haben wir die Verhandlungen abgeschlossen, wonach Exporte von Überwachungstechnologien wegen menschenrechtlicher Bedenken abgelehnt werden können. Und erst vor wenigen Tagen haben die EU-Außenminister unter deutschem Ratsvorsitz einen Sanktionsmechanismus beschlossen, mit dem in Zukunft schwere Menschenrechtsverstöße weltweit geahndet werden können.

Dieser Schritt ist wichtig, denn genau um diese Frage geht es: Wie können wir zum einen dafür sorgen, dass die universellen, unveräußerlichen und unteilbaren Rechte eingehalten werden, und wie können zum anderen Betroffene von Menschenrechtsverletzungen Klagen erheben und zu ihrem Recht kommen? Es kann nicht reichen Recht zu haben, man muss auch Recht bekommen.

Der Kampf gegen Straflosigkeit, der Schutz zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern, verbindliche Regeln im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte werden auch in Zukunft Schwerpunkte meine Arbeit sein, ebenso wie die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechteridentität sowie das Thema Menschenrechte und digitaler Wandel.

Hintergrund:

Am 10. Dezember 1948 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris die allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Zwei Jahre später beschloss die Generalversammlung, den 10. Dezember als Gedenktag für die Menschenrechte einzurichten.

Vor über 20 Jahren, am 31.Oktober.2000, hat der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1325 angenommen. Sie bekräftigt die wichtige Rolle von Frauen bei der Verhinderung und Lösung von Konflikten, Friedensverhandlungen, Friedenskonsolidierung, Friedensmissionen, Humanitärer Hilfe und in Post-Konfliktsituationen. Zudem ruft sie zur Beteiligung von Frauen auf und zur Berücksichtigung von Gender-Gesichtspunkten bei allen Bemühungen der Vereinten Nationen um Frieden und Sicherheit.

Daran anknüpfend hat Deutschland mit der Resolution 2647 die Bedürfnisse der Opfer sexualisierter Gewalt ebenso in den Fokus gestellt wie die Verfolgung der Verantwortlichen.