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Bundesrat billigt Entfristung für Geheimdienstbefugnisse

Plenarsitzung des Bundesrates am 27.11.2020

Am 27. November 2020 billigte der Bundesrat ein Gesetz aus dem Bundestag, das verschiedene Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung entfristet. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Auskunftspflichten für Unternehmen

Bisher befristete Befugnisse für den Bundesverfassungsschutz, den militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst gelten damit dauerhaft: Auskunftspflichten von Unternehmen der Branchen Luftverkehr, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Telemedien zur Netzwerkaufklärung; außerdem Regelungen zum Einsatz der so genannten IMSI-Catchern zur Feststellung genutzter Mobiltelefonnummern und zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem zur Nachverfolgung internationaler Bezüge.

Aufklärung des internationalen Terrorismus

Die Regelungen sind vor knapp 20 Jahren befristet eingeführt, mittlerweile dreimal verlängert und viermal evaluiert worden. Ziel ist es, die Aufklärung schwerer Bedrohungen für den demokratischen Rechtsstaat und die freiheitlich demokratische Grundordnung gewährleisten zu können, heißt es in der Gesetzesbegründung: Die aktuellen Herausforderungen insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus erforderten eine Verstetigung der ursprünglich mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz infolge der Anschläge vom 11. September 2001 eingeführten Befugnisse.