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Sachsen-Anhalt-News: BPOLI MD: "Zu schön um eine Maske zu tragen" - Mann leistet Widerstand und hat Drogen dabei

Montag, den 16. November 2020

Halle (ots) - Am 14. November 2020, gegen 20:35 Uhr befand sich ein 37-Jähriger mit mehreren Begleitern in der Warteschlange einer Fast-Food-Kette im Hauptbahnhof Halle. Hierbei trug er keinen Mund-Nasen-Schutz und hielt sich auch nicht an die Mindestabstandregeln. Darauf wurde er von einer Streife der Bundespolizei angesprochen, die ihn bat, den Mund-Nasen-Schutz anzulegen und den Mindestabstand einzuhalten. Der Angesprochene reagierte daraufhin sehr aggressiv und gab lautstark lapidar zur Antwort, dass er "zu schön sei, um eine Maske zu tragen" und dass "es Schwachsinn sei, diese zu tragen." 

Nach einer weiteren Aufforderung gab er an, dass er außerdem ein Attest besitze, dass ihn vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreie. Dieses und seine Personalien vorzuzeigen verweigerte er lautstark und forderte im Gegenzug den Dienstausweis des wortführenden Beamten. Da der 37-jährige Deutsche weiterhin uneinsichtig war und lautstark diskutierte, sollte er zur Identitätsfeststellung mit auf die Dienststelle der Bundespolizei genommen werden. Darüber regte er sich noch mehr auf und versuchte sich beim Verbringen in die Dienststelle aus dem Griff der Beamten zu lösen. Er sperrte sich gegen die Laufrichtung und schrie Parolen. Mehrere seiner Begleiter versuchten die polizeilichen Maßnahmen durch lautstarke Äußerungen zu stören. 

Fernab des Blickfeldes seiner Begleiter beruhigte sich der Mann und händigte den Beamten nun seinen Ausweis und ein Attest aus, das ihm durch einen Arzt ausgestellt wurde und ihm vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreite. Da bei ihm ein starker Geruch nach Betäubungsmitteln wahrgenommen wurde, durchsuchte man ihn. Hierbei fanden die eingesetzten Bundespolizisten eine Mühle zum Zerkleinern von Drogen, sowie eine geringe Menge von Betäubungsmitteln, vermutlich Cannabisblüten. Diese wurden sichergestellt. 

Dem 37-Jährigen drohen nun Strafanzeigen wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er erhielt zudem einen Platzverweis für den Bahnhof und konnte nach den polizeilichen Maßnahmen seinen Weg fortsetzen.