Samstag, den 7. November 2020
Die Gemeinde Barleben bittet Eltern, deren Kind(er) in einer Einrichtung der Gemeinde betreut werden, ihr Kind/ihre Kinder möglichst nur in den Zeiten des unbedingt notwendigen Betreuungsbedarfes in die Kindereinrichtung zu bringen. Die Stundenanzahl soll so gering wie möglich gehalten werden.
„In dieser nasskalten Jahreszeit gibt es die normalen krankheitsbedingten Ausfälle, die zusätzlich zu möglichen coronabedingten Quarantäneanordnungen für eine erhebliche Personalreduzierung bei den pädagogischen Fachkräften sorgen“, erklärt Michael Schumann, Bereichsleiter Bürgerservice der Gemeinde Barleben.
Mit dieser Bitte soll vermieden werden, dass ganze Gruppen oder sogar Einrichtungen geschlossen werden müssen. Der derzeitige Regelbetrieb in den Kindereinrichtungen soll möglichst lange aufrechterhalten bleiben. „Einen Notbetrieb wie im Frühjahr, bei dem sich die Betreuung der Kinder nach den systemrelevanten Berufen der Eltern richtet, wollen wir vermeiden“, so Schumann.