Berlin: (hib/HLE) Die 1.469 deutschen Institute, die in der Europäischen Bankenunion für den Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund) beitragspflichtig sind, haben im vergangenen Jahr knapp zwei Milliarden Euro und damit rund 25,5 Prozent des gesamten Beitrags für den Abwicklungsfonds aufgebracht. Dies geht aus der Antwort des Einheitlichen Abwicklungsausschusses auf eine Frage des Abgeordneten Frank Schäffler (FDP) im Rahmen des bankenunionalen Fragerechts hervor. Die Antworten wurden durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages als Unterrichtung (19/23375) vorgelegt.
Insgesamt sind für den Single Resolution Fund 3.186 Institute beitragspflichtig. Seit 2015 wurden diesen Banken insgesamt 32,8 Milliarden Euro in Rechnung gestellt; davon deutschen und französischen Instituten mit jeweils rund neun Milliarden Euro die höchsten Beträge. Spanischen Instituten wurden rund 3,5 Milliarden Euro, italienischen 3,2 Milliarden Euro in Rechnung gestellt.
Wie aus der Antwort in der Unterrichtung weiter hervorgeht, soll der Aufbau des Single Resolution Fund bis 2023 schrittweise erfolgen. Die Zielausstattung soll mindestens ein Prozent des Betrages der gedeckten Einlagen aller in der Bankenunion zugelassen Kreditinstitute betragen. Das Volumen des Single Resolution Fund soll dann nach aktuellen Schätzungen zwischen 65 und 70 Milliarden Euro erreichen. Auf die Frage, in welcher Form das Geld angelegt wird, heißt es, es werde ausschließlich in auf Euro lautende Instrumente wie Einlagen bei Zentralbanken, Staatsanleihen, öffentlichen Anleihen und Anleihen von internationalen Organisationen sowie Unternehmensschuldverschreibun
Die Unterrichtung enthält außerdem Antworten auf Fragen des Abgeordneten Bruno Hollnagel (AfD) an die Europäische Zentralbank (EZB). Hollnagel hatte nach einer EZB-Bewertung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der Deutschen Bank gefragt. In der Antwort äußert sich die EZB nicht im Einzelnen zur Deutschen Bank, sondern nur grundsätzlich zur Bewertung von Geschäftsmodellen.
Berlin: (hib/STO) Über "Cybercrime" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23221) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/22824). Danach umfasst Cybercrime "die Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten" (Cybercrime im engeren Sinne) oder die mittels dieser Informationstechnik begangen werden (Cybercrime im weiteren Sinne).
Der Antwort zufolge weist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) im Jahr 2019 für den Bereich Cybercrime im engeren Sinne insgesamt 100.514 Fälle aus. Mehr als drei Viertel aller gemeldeten Straftaten seien als Fälle von Computerbetrug registriert worden. Weitere Delikte, die unter der Cybercrime im engeren Sinne zusammengefasst werden, seien unter anderem das "Ausspähen/Abfangen von Daten", die "Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung", die "Datenveränderung/Computersabo
Für den Bereich der Cybercrime im weiteren Sinne wurden den Angaben zufolge insgesamt 294.665 Fälle ausgewiesen. Hierunter werden laut Vorlage die Fälle erfasst, bei denen das Internet im Hinblick auf die Tatverwirklichung eine wesentliche Rolle spielt. Auch hier handele es sich im Jahr 2019 in 74,1 Prozent der Fälle um Betrugsdelikte.
Wie die Bundesregierung ferner ausführt, informiert die PKS über die polizeilich bekannt gewordenen Sachverhalte, das sogenannte Hellfeld. Im Bereich der Cybercrime sei aber generell von einem hohen Dunkelfeld auszugehen. "Die Anzahl der tatsächlich im Cyber-Bereich begangenen Straftaten dürfte weitaus höher liegen", heißt es in der Antwort weiter.
Berlin: (hib/STO) Der Szene der "Reichsbürger und Selbstverwalter" sind laut Bundesregierung deutschlandweit mit Stand vom 31. Dezember vergangenen Jahres rund 19.000 Personen zuzurechnen. Eine verbindliche Aussage zur Zahl der gewaltbereiten "Reichsbürger und Selbstverwalter" sei nicht möglich, da die Aufklärung des Personenpotenzials weiterhin andauere, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23067) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/22532) weiter.
Danach beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz "Reichsbürger und Selbstverwalter" seit November 2016 als Gesamtszene. Dabei werde die Szene fortlaufend personell und strukturell aufgeklärt. Eine Ausbreitung der "Reichsbürger und Selbstverwalter"-Ideologie sei vor diesem Hintergrund nicht erkennbar. Gleichwohl erleichterten Soziale Medien und das Internet insgesamt die Verbreitung der "Reichsbürger und Selbstverwalter"-Ideologie. Versatzstücke dieser Ideologie ließen sich bei Verschwörungstheoretikern, Rechtsextremisten und anderen verschwörungsaffinen Personen erkennen.
Die Ideologie von "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" zielt den Angaben zufolge insbesondere auf die Delegitimierung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ab. Das Auftreten von Versatzstücken dieser Ideologie, etwa die Diffamierung des Staates als "BRD GmbH", sei über die Grenzen des "Reichsbürger und Selbstverwalter"-Spektrums hinaus erkennbar. Insgesamt erscheine die Ideologie der "Reichsbürger und Selbstverwalter" aber "als wenig anschlussfähig sowohl an rechtsextremistische Kreise als auch an die demokratische Mehrheitsgesellschaft".
Die Szene der "Reichsbürger und Selbstverwalter" sei seit Beginn der Beobachtung grundsätzlich als radikalisiert einzuschätzen, heißt es ferner in der Antwort. Es sei jedoch erkennbar, dass die Covid-19-Pandemie und die von staatlicher Seite getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu einer erhöhten Dynamik und Aktivität in Teilen der Szene geführt haben.
Diese Szene ist laut Vorlage "nicht homogen, sondern zersplittert, vielschichtig und unübersichtlich". Da die in der Szene bestehenden Gruppierungen von der Richtigkeit ihrer jeweiligen Ansichten überzeugt seien, bestehe in der Regel nur wenig Raum für inhaltliche Kooperationen. Im Vordergrund stünden oftmals ausgeprägte Konkurrenzverhältnisse. Es komme teilweise zu Zerwürfnissen und Brüchen innerhalb bestehender Gruppierungen. Gleichwohl komme es mitunter zu Versuchen von Kooperationen zwischen "Reichsbürger und Selbstverwalter"-Gruppierungen
Berlin: (hib/AHE) Nach den Voraussetzungen einer Aufhebung der Reisewarnung für Ägypten erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/23292). Die Abgeordneten fragen unter anderem nach einer Differenzierung nach unterschiedlichem COVID-Infektionsgeschehen in städtischen Ballungsräumen und in Urlaubsregionen.
Berlin: (hib/AHE) Nach der Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/23349). Die Bundesregierung soll unter anderem Angaben machen zur Situation einer Reihe von im Jahre 2013 verurteilter Menschenrechtsanwälte, Richter, Studenten und Blogger.
Berlin: (hib/AHE) Nach Lobbykontakten von deutschen Botschaften erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/23364). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, welche Botschaften und Konsulate sich gegenüber offiziellen Stellen in ihrem Gastland nach Kontaktierung durch Unternehmen, Kanzleien, Agenturen oder Interessenverbände für einzelne, bestimmte Unternehmen oder sonstige juristische Personen oder für von diesen vorgebrachte Interessen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 eingesetzt haben.
Berlin: (hib/AHE) Die Förderung der "Stiftung Neue Verantwortung" durch den Bund thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/23378). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie hoch die Fördermittel bisher ausfielen, ob auch Personalkosten gefördert wurden und ob es eine Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt und anderen Ministerien gibt oder gegeben hat.