18. Oktober 2020
Ab 1. Oktober 2020 findet die verpflichtende Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI wieder in der eigenen Häuslichkeit statt. Die Beratungsbesuche sind ab Pflegegrad 2 verpflichtend und es ist ein Nachweis darüber notwendig, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Mit diesem Leitfaden gehen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gut vorbereitet in das Gespräch.
Was beinhaltet die Beratung?
Die Beratung dient der Einschätzung der Pflegesituation. Eine Pflegefachperson gibt dabei Hilfestellungen und bietet praktische pflegefachliche Unterstützung. Dadurch wird auch die Qualität in der häuslichen Pflege sichergestellt.
Beratungsschwerpunkte sind unter anderem:
Tagesstruktur
Wohnumfeld
Selbstversorgung
Situation der Pflegeperson
Weitere Unterstützungsangebote
Fragen der zu beratenden Personen
Verbesserung & Stabilität der Pflegesituation
Beratungstermin selbstständig vereinbaren
Denken Sie daran, die verpflichtenden Termine in den entsprechenden Intervallen bei der Pflegekasse selbst zu vereinbaren. Versäumen Sie Termine, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Die Beratung wird durch anerkannte Fachkräfte z.B. vom ambulanten Pflegedienst durchgeführt.
Bei der selben Beratungsstelle bleiben
Es ist sinnvoll, für die Beratungstermine immer die selbe Einrichtung zu kontaktieren. So entwickelt sich eine gewisse Routine und der Berater kennt bereits Ihre Situation. So lassen sich Entwicklungen besser erkennen und Sie erhalten optimale Unterstützung.
Wahrheitsgemäße Aussagen machen & Schwächen zugeben
Scheuen Sie sich nicht, die Wahrheit zu sagen. Geben Sie Schwächen zu und zeichnen Sie ein wahrheitsgemäßes Bild der Situation. Sie haben ein Recht auf Unterstützung. Schwächen zuzugeben, ist kein Zeichen von Versagen. Bereiten Sie Notizen vor, um alles Wichtige anzusprechen.
Von unangenehmen Fragen nicht beunruhigen lassen
Lassen Sie sich von unangenehmen Fragen über Ihren Angehörigen nicht aus der Ruhe bringen.
Seien Sie darauf vorbereitet, dass es auch Fragen zu Inkontinenz oder anderen persönlichen
Lebensbereichen geben wird. Beschönigen Sie nichts aus Scham, bleiben Sie bei der Wahrheit.
Text: VP Verband Pflegehilfe GmbH