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Hauptzollamt Magdeburg: Empfindliche Geldbuße wegen Mindestlohnunterschreitung

Freitag, den 2. Oktober 2020

Magdeburg (ots) - Das Amtsgericht Magdeburg verurteilte den Inhaber eines Abbruchunternehmens aus dem Salzlandkreis wegen der Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestlohns im Baugewerbe in 18 Fällen. Das Gericht setzte Geldbußen in der Gesamthöhe von 59.500,00 Euro fest

Die Bediensteten des Hauptzollamtes Magdeburg - Finanzkontrolle Schwarzarbeit Sangerhausen - konnten nach Auswertung von sichergestellten Beweismitteln dem 47-Jährigen Unternehmer nachweisen, dass dieser in den Jahren 2014 bis 2016 nicht den Baumindestlohn an seine Arbeitnehmer zahlte. Der Sachverhalt wurde bekannt, nachdem Beschäftigte des Unternehmens bei einer Baustellenkontrolle durch Zöllner befragt worden waren.

Die ermittelte Mindestlohnunterschreitung belief sich auf insgesamt 103.064,42 Euro.

Der Paragraph 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sieht im Falle einer Mindestlohnunterschreitung für jeden Verstoß eine Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro vor. Der Beschluss ist bereits rechtskräftig.

Die Strafverfahren nach den §§ 266a und 263 des Strafgesetzbuches wegen mutmaßlich vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge und wegen Betruges zum Nachteil der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft sind noch bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg anhängig. Im Falle einer Verurteilung können in beiden Fällen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden.

Generell können die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge und der zu wenig gezahlte Lohn durch die Sozialversicherungsträger beziehungsweise die betroffenen Arbeitnehmer nachgefordert werden.

Foto Abrissunternehmen © Zoll