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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 30. September 2020

  1. Verdoppelung der Pauschbeträge begrüßt
  2. Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft
  3. AfD fordert Assistenzleistungen auch im Krankenhaus
  4. Keine Korrekturbitten durch die BAuA
  5. FDP erkundigt sich nach Reformpartnerschaft mit Cote d'Ivoire


01. Verdoppelung der Pauschbeträge begrüßt

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Alle Sachverständigen haben die von der Bundesregierung geplante Verdoppelung der steuerlichen Behindertenpauschbeträge gelobt. So begrüßte die Deutsche Steuergewerkschaft in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) am Mittwoch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behindertenpauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/21985), mit dem insbesondere die seit 1975 nahezu unverändert gebliebenen Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen erhöht werden sollen. Auch der Pflegepauschbetrag sei seit 1990 unverändert. "Nach mehr als vier beziehungsweise drei Jahrzehnten ist der Entwurf als ein überfälliger Akt steuerlicher Gerechtigkeit zu bewerten", erklärte die Organisation. Der Sozialverband Deutschland erklärte, mehr als sieben Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland würde nicht durch Einrichtungen oder besondere Dienste der Behindertenhilfe unterstützt. Für sie sei die Anhebung eine wirkliche Hilfe im Alltag.

Der Gesetzentwurf sieht eine "Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge inklusive Aktualisierung der Systematik" vor. So soll der Betrag bei einem Grad der Behinderung von 50 Prozent auf 1.140 Euro steigen, bei 100 Prozent auf 2.840 Euro. Die Erhöhung vermeide in vielen Fällen den aufwändigen Einzelnachweis von Aufwendungen, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Damit könnten die Pauschbeträge ihre Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen, heißt es weiter. Zudem soll ein behinderungsbedingter Fahrkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 soll künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.

Der Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 soll erhöht und für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 neu eingeführt werden. Der Pflege-Pauschbetrag soll künftig "auch unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums 'hilflos' bei der zu pflegenden Person" geltend gemacht werden können, führt die Bundesregierung aus.

Änderungsbedarf sieht die Deutsche Steuergewerkschaft bei der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale, die grundsätzlich positiv bewertet wird. Die Pauschale sei allerdings kein Pauschbetrag und unterfalle als normale außergewöhnliche Belastung einer Kürzung durch die zumutbare Belastung. Das dürfte in vielen Fällen de facto zu einem Abzugsverbot führen. Bei einer Reihe von Steuerzahlern dürfte der Eindruck einer "Scheinvergünstigung" entstehen, erwartet die Deutsche Steuergewerkschaft.

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine machte die Übertragbarkeit des Pauschbetrages zum Thema. Nach geltendem Recht könne ein Pauschbetrag für behinderte Menschen vom Kind auf die Eltern übertragen werden, wenn der Pauschbetrag vom Kind nicht selbst in Anspruch genommen werde. Vorgeschlagen wurde eine Erweiterung dahingehend, dass ein Pauschbetrag der Eltern auch von deren Kindern geltend gemacht werden könne, wenn sie ihre Eltern persönlich betreuen würden.

Der Bund der Steuerzahler wies darauf hin, dass die Anpassung von Pauschbeträgen grundsätzlich regelmäßig erfolgen sollte, um ihrer Vereinfachungsfunktion gerecht zu werden, damit es nicht wieder 45 Jahre dauere, bis es zur nächsten Anhebung komme. Zwar werde nun die Anhebung der Pauschbeträge auf ein angemessenes Niveau nachgeholt. Dies ersetze aber nicht die Überprüfung und die Anpassung in den nächsten Jahren. Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe schlug eine gesetzlich verankerte Dynamisierung vor. So könnte der Behindertenpauschbetrag auch in Zukunft seinen Zweck erfüllen. Vom deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband hieß es dazu in dessen Stellungnahme, wäre seit 1975 eine jährliche Anpassung an die Inflationsrate vorgenommen worden, wären die Beträge heute mehr als doppelt so hoch. Es handele sich bei Pauschbeträgen gerade nicht um Steuerentlastungen, sondern schlicht um eine Vereinfachung im Steuerrecht.

Der deutsche Gehörlosen-Bund wies darauf hin, dass in dem Gesetzentwurf das für taubblinde Menschen vergebene Merkzeichen TBI fehle. Wegen ihres hohen Hilfebedarfs sei die Gruppe der taubblinden Menschen aber ebenso auf den für bestimmte Betroffenengruppen vorgesehenen erhöhten Pauschbetrag angewiesen, wenn nicht sogar auf einen noch höheren Betrag. Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Behinderten, nannte die Forderung nach einer steuerrechtlichen Gleichberechtigung taubblinder und blinder Menschen in seiner Stellungnahme berechtigt.

Der Sozialverband VdK begrüßte, dass der bisherige Pflegepauschbetrag knapp verdoppelt werde und auch für die Pflege einer Person mit Pflegegrad 2 und 3 ein Pflegepauschbetrag eingeführt werde. Gerade in der Corona-Krise habe sich gezeigt, dass für viele Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen zahlreiche ambulante Unterstützungsstrukturen und andere Hilfen weggebrochen seien.



02. Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (19/22923) für faire Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft vorgelegt. So soll der Einsatz von Fremdpersonal durch Werkverträge und Leiharbeit auf 15 Prozent der im jeweiligen Betrieb Beschäftigten begrenzt werden. Für Leiharbeiter soll das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" bereits ab dem ersten Arbeitstag gelten. Außerdem fordert die Fraktion eine bessere Zusammenarbeit der zuständigen Behörden hinsichtlich Arbeitsschutz und sonstigen Arbeitsbedingungen und mehr Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.



03. AfD fordert Assistenzleistungen auch im Krankenhaus

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen setzt sich die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/22929) ein. Sie verweist darin auf die schwierige Situation eines Krankenhausaufenthaltes durch mögliche Kommunikationsbarrieren und nicht ausreichend geschultem beziehungsweise unter Zeitdruck arbeitendem Personal. Viele Betroffene und deren Angehörige hätten deshalb die Sorge, ob die im regulären Alltag erforderlichen Hilfestellungen im Krankenhaus erbracht werden könnten, schreibt die Fraktion.

Sie fordert deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die soziale Assistenz für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung im Krankenhaus sowie in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als Leistungen der Eingliederungshilfe durch eine geeignete Regelung in den Sozialgesetzbüchern V,IX,XI und XII sicherstellt. Die Liste der Leistungen zur sozialen Teilhabe in Paragraf 113 des SGB IX sollen um eine Ziffer 10 Assistenz im Krankenhaus sowie in stationären Vorsorge- Rehabilitationseinrichtungen ergänzt werden.



04. Keine Korrekturbitten durch die BAuA

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Oktober 2019 keine Korrekturbitten bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22722) auf eine Kleine Anfrage (19/22149) der AfD-Fraktion.



05. FDP erkundigt sich nach Reformpartnerschaft mit Cote d'Ivoire

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) In welchen Bereichen sich Côte d'Ivoire nach Ansicht der Bundesregierung "besonders reformorientiert" zeigt, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/22732) erfahren. Weitere Fragen beziehen sich auf die Regierungsführung im Umweltsektor und die Korruptionsbekämpfung sowie den Schutz von Waldflächen.