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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 16. September 2020

  1. Gesetzentwurf zur Abfallrahmenrichtlinie angenommen
  2. Änderung des Batteriegesetzes passiert Ausschuss
  3. AfD-Antrag zur Neuordnung der Beziehungen mit Afrika abgelehnt
  4. Verordnungen zu Einwegkunstoffverbot und Altfahrzeugen angenommen


01. Gesetzentwurf zur Abfallrahmenrichtlinie angenommen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union (19/19373) in der Ausschussfassung angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen von Linken, Grünen und AfD bei Enthaltung der FDP-Fraktion. Anträge der Linksfraktion zu einer längeren Lebensdauer für Elektrogeräte (19/19643) und den Grünen zum Stopp der Vernichtung von Waren (19/16411) fanden keine Mehrheit.

Die Koalitionsfraktionen hatten einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem unter anderem festgelegt wird, dass durch von gewerblicher Sammlung betroffene öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger einen Anspruch darauf haben, dass die für gewerbliche Sammlungen geltenden Bestimmungen des Anzeigeverfahrens eingehalten werden. Das Verfahren sehe vor, dass die Behörden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Sammlungssysteme rechtzeitig prüfen und sicherstellen können. Weiter sollen die Hersteller und Vertreiber, die Abfälle freiwillig zurücknehmen, die Rücknahme und Verwertung mindestens genauso hochwertig ausgestalten wie etwa diese eines öffentlich-rechtlichen Versorgers im jeweiligen Entsorgungsgebiet.

Mit dem Gesetzentwurf sollen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geändert werden, um insbesondere die Vorgaben des EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft umzusetzen. Zudem sollen mit dem Entwurf Verordnungsermächtigungen erlassen werden, um die Einwegkunststoff-Richtlinie umzusetzen. Eingeführt wird unter anderem auch eine Obhutspflicht für Produktverantwortliche, die künftig dafür sorgen soll, dass retournierte Waren nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet werden dürfen.



02. Änderung des Batteriegesetzes passiert Ausschuss

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Einen Gesetzentwurf der BundesregierungŽ(19/19930) zur Änderung des Batteriegesetzes (BattG) hat der Umweltausschuss am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Ablehnung von Linksfraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion angenommen. Oppositionsanträge der Linken zu einem Pfand auf Elektrogeräte und Batterien (19/19642) und der Grünen zum Schließen von Wertkreisläufen (19/20562) lehnte der Ausschuss mehrheitlich ab.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beinhaltet neben etlichen redaktionellen Änderungen auch die Möglichkeit für öffentlich-rechtliche Versorger, sich an der Rücknahme von Fahrzeug-Altbatterien zu beteiligen. Um, ähnlich wie bei Geräte-Altbatterien, möglichst vollständige Informationen über die Rücknahme und Verwertung von Fahrzeug-Altbatterien zu bekommen, sei es erforderlich, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Daten an das Umweltbundesamt meldeten, heißt es in dem Änderungsantrag. Zudem soll das vorgegebene Sammelziel von 45 auf 50 Prozent erhöht werden.

Künftig soll dem BattG "ein reines Wettbewerbssystem zwischen herstellereigenem Rücknahmesystemen" zugrunde liegen. Um auch bei den neuen Marktgegebenheiten einen reibungslosen Ablauf der Sammlung und Entsorgung von Geräte-Altbatterien sicherzustellen, werde das BattG an die neuen Gegebenheiten angepasst. Ziel sei es, faire Wettbewerbsbedingungen für alle herstellereigenen Rücknahmesysteme und "einheitliche Anforderungen an die Systeme selbst sowie an die Rücknahme durch die Systeme" festzulegen, schreibt die Bundesregierung.



03. AfD-Antrag zur Neuordnung der Beziehungen mit Afrika abgelehnt

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Die Forderung der AfD-Fraktion, die Beziehungen zu Afrika im Rahmen eines Drei-Säulen-Modells aus Industrialisierung, Energieversorgung und Ausbau der Infrastruktur neu zu ordnen, ist am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss auf Ablehnung gestoßen. Union, SPD, FDP, Linke und Grüne stimmten einhellig gegen einen entsprechenden Antrag (19/20073) der Fraktion, in dem diese auch das Einfrieren der Neuzusagen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit verlangt.

Die derzeit "einseitige Fixierung" auf die Corona-Pandemie in Afrika bewirke die "Verzerrung und das Außerachtlassen des wirklichen Problems des Afrikanischen Kontinents", - nach über 60 Jahren Entwicklungshilfe auch weiterhin am Tropf der Industrieländer zu hängen", schreibt die AfD. Im Ausschuss erklärte ein Vertreter, es müsse nach der Überwindung der Pandemie darum gehen, nach vorne zu denken und die innerafrikanische Wertschöpfung und Teilhabe zu unterstützen. Statt entwicklungspolitisch zu arbeiten, sollte die Bundesregierung die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu forcieren.

Die Union warf der AfD vor, die afrikanischen Länder als Außenstelle der deutschen Wirtschaft zu betrachten und wichtige Themenbereiche wie die Förderung von Bildung, Gesundheit und Menschenrechten auszublenden. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ziele darauf, die Resilienz und Existenzfäühigkeit der Staaten zu sichern. Als fahrlässig wertete die SPD insbesondere die Forderung der AfD, bereits bewilligte Mittel zu stoppen. Gerade mit Blick auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie müsse den Menschen mittel- und langfristig geholfen werden.

Ein Vertreter der FDP warf der AfD vor, Fluchtursachen nicht bekämpfen, sondern schaffen zu wollen, um das Narrativ der Partei aufrechtzuerhalten. Die Linksfraktion sah in den Forderungen eine Wiederauflage kolonialer Strukturen zum Wohle deutscher Unternehmen. Für die Grünen zeigt der Antrag einmal mehr, dass die AfD sich mit der deutschen Entwicklungspolitik bisher nicht auseinandergesetzt habe.



04. Verordnungen zu Einwegkunstoffverbot und Altfahrzeugen angenommen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben am Mittwochmorgen eine Verordnung des Bundesumweltministeriums zum Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (19/20349) sowie eine Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung (19/20350) angenommen. Der Bundestag muss beiden Verordnungen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen. Für die Annahme der Einwegkunstoffverbotsverordnung stimmten die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die Grünen-Fraktion. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Für die Altfahrzeug-Verordnung stimmten die Koalitionsfraktionen, die FDP und die Linke. Die AfD-Fraktion votierte gegen die Verordnung, die Grünen enthielten sich.

Mit der Einwegkunststoffverbotsverordnung soll das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoffprodukte wie etwa Besteck oder Wattestäbchen ab Mitte 2021 verboten werden. Gleiches gilt für sämtliche Produkte aus oxoabbaubarem Kunststoff. Mit einem entsprechenden Verordnungsentwurf will die Bundesregierung Artikel 5 eine EU-Richtlinie ((EU) 2019/904) zum Umgang mit Einwegkunststoffen umsetzen. Zur Begründung führte die Bundesregierung an, dass die zunehmende Verwendung von Kunststoffen in kurzlebigen Produkten dazu führe, "dass die damit einhergehenden Verbrauchsgewohnheiten immer weniger ressourceneffizient sind". Hinzu komme, "dass unsachgemäß entsorgte Einwegkunststoffprodukte in besonderem Maße zur Verschmutzung der Umwelt beitragen" und für einen erheblichen Teil der Meeresvermüllung verantwortlich seien.

Mit der Änderung der Altfahrzeug-Verordnung verweist die Bundesregierung auf neue EU-Vorgaben und das "Regime der erweiterten Herstellerverantwortung". Diese ergebe sich aus der Richtlinie (EU) 2018/815. Laut Entwurf sollen die Vorgaben, die nicht bereits durch bestehendes Recht umgesetzt sind, eins zu eins in nationales Recht überführt werden. Neben der Erweiterung von Informationspflichten sieht der Entwurf unter anderem Regelungen zur Bevollmächtigung vor. Damit soll es laut Entwurf Herstellern ohne Niederlassung in Deutschland ermöglicht werden, einen in Deutschland niedergelassenen Bevollmächtigen mit der Wahrnehmung der Hersteller-Pflichten zu beauftragen.