Samstag, den 1. August 2020
Aktuelles
Litauen ist von COVID-19 weniger betroffen.
Beschränkungen im Land
Ab dem 1. August 2020 gilt erneut die Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Räumen wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausnahmen von der Tragepflicht gelten u.a. für Besuche von Restaurants, Sport- und Kulturveranstaltungen. Vereinzelt kann es bei Öffnungszeiten von Museen, etc. zu Einschränkungen kommen.