Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung berichtet in ihrer Antwort (19/20464) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19950) über zwei Forschungsvorhaben zur Arbeit der Treuhandanstalt. So habe die Universität Bochum in den Jahren 2016 und 2017 im Auftrag der damaligen Ostbeauftragten im Bundeswirtschaftsministerium eine Studie "Wahrnehmung und Bewertung der Arbeit der Treuhandanstalt" erstellt. Ziel sei eine "erinnerungskulturelle Inventur" gewesen, die die verschiedenen Wahrnehmungen und rückblickenden Bewertungen abbilde und einordne.
Außerdem unterstütze das Bundesministerium der Finanzen das Forschungsprojekt des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin zur Aufarbeitung der Geschichte der Treuhandanstalt mittels einer Zuwendung von insgesamt rund 2,56 Millionen Euro über die konzipierte Laufzeit von vier Jahren bis 2021, berichtet die Bundesregierung.
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung schätzt, dass rund 2.600 Finanzinstitute im Inland nach dem Finanzkonten-Informationsausta
Berlin: (hib/HLE) Die Dauer einer Beherbergung ist nach Ansicht der Bundesregierung ein Kriterium für die Erhebung der Umsatzsteuer. Wie die Regierung in einer Antwort (19/20435) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19907) schreibt, stelle die Dauer der Beherbergung ein geeignetes Kriterium für die Unterscheidung zwischen der Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe (als steuerpflichtiger Umsatz) und der Vermietung von Wohnräumen (als befreiter Umsatz) dar. Die Beherbergung im Hotel unterscheide sich unter anderem gerade bezüglich der Verweildauer von der Vermietung eines Wohnraums. "Im Allgemeinen ist der Aufenthalt in einem Hotel eher kurz und der Aufenthalt in einer Mietwohnung von relativ langer Dauer", heißt es in der Antwort.
Berlin: (hib/HLE) Die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer obliegt den Ländern. Diese Zuständigkeit sei den Ländern im Zuge der Föderalismusreform von 2006 zugewiesen worden, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20536) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19995). Die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer sei im Koalitionsvertrag als Prüfauftrag enthalten. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Die Steuermindereinnahmen für die Länder würden sich bei Einführung eines Freibetrags in Höhe von 100.000 Euro auf rund drei Milliarden Euro jährlich belaufen, rechnet die Bundesregierung vor.
Berlin: (hib/HLE) Das Bundesministerium der Finanzen erhebt von den Bundesländern Daten aus 21 Bereichen. Hinzu kommen die nach dem Gesetz über Steuerstatistiken durchzuführenden Bundesstatistiken, die von den Landesfinanzbehörden direkt über die Statistischen Ämter der Länder an das Statistische Bundesamt geliefert werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20534) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20005) mit.