Montag, den 29. Juni 2020
Arbeitgeber aufgepasst: Ende Juni läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen bei der Beantragung (Erstattung) von Kurzarbeitergeld beachten müssen. Und zwar besteht bis zum 30.6.
letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen.
Grund: Unternehmen haben gesetzlich rückwirkend bis zu drei Monate Zeit, angezeigte (genehmigte) und dann realisierte Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit abzurechnen. Im Juni läuft
damit die Frist für März aus, dem Monat in dem die Pandemie die deutsche Wirtschaft erstmals
hart getroffen hat. Ende Juli müssen Ansprüche für April eingegangen sein, im August für Mai
etc.
Entscheidend ist das Eingangsdatum der Unterlagen bei der für die Abrechnung zuständigen
Agentur für Arbeit. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist! Anträge die später eingehen,
können nicht mehr berücksichtigt werden und es erfolgt dann keine Erstattung des Kurzarbeitergeldes mehr.
Rund 90 Prozent der Unternehmen und Lohnbüros haben erstmalig mit dem Verfahren zu tun
und daher wenig Erfahrung. Wichtig: Unternehmen rechnen mit der Agentur für Arbeit ab, nachdem sie das Geld an ihre Beschäftigten ausgezahlt haben. Die bei der Agentur eingereichten
Unterlagen weisen das Kurzarbeitergeld einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge aus.
Für jeden Abrechnungsmonat gilt weiterhin die sogenannte 10%-Regelung: Mindestens zehn
Prozent der Mitarbeiter müssen mindestens zehn Prozent Entgeltausfall gehabt haben. Sollte
sich die Auftragslage bei Betrieben verbessern und diese Quote in einem Monat nicht erfüllt
sein, ist keine Erstattung des Kurzarbeitergeldes möglich und somit für diesen Monat kein Erstattungsantrag bei der Agentur für Arbeit erforderlich.
Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Erstattungsanträge für das Kurzarbeitergeld an die zuständige Agentur für Arbeit zu senden: Entweder bequem über die KurzarbeitApp, einfach durch scannen oder fotografieren aller Dokumente per Handy und hochladen als
PDF oder Bilddatei. Die App gibt es im Google Play Store oder im App-Store. Die Dokumente
können auch direkt online hochgeladen werden unter
https://www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld-dokumente-hochladen -hochladen.
Foto © Bundesagentur für Arbeit