Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung verfolgt nach eigenen Angaben das Ziel, Deutschland zum Leitmarkt für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) zu machen und hohe Sicherheitsstandards zu etablieren. Das geht aus dem "Aktionsplan der Bundesregierung über unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte" hervor, der als Unterrichtung (19/18800) vorliegt. Es gelte, das automatisierte und vernetzte Fliegen in die Praxis zu bringen und den Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Umwelt zu gewährleisten. Gelinge dies, könnten UAS-Anwendungen in Deutschland vorangebracht und Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit als eines der führenden innovativen Technologieländer sichergestellt werden, heißt es in der Vorlage.
Deutschland verfügt laut Bundesregierung über eine aktive Gründerszene und weltweit führende Unternehmen in den Bereichen Industrie und Dienstleistungen. Anwendungsnahe Einrichtungen wie das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) lieferten im Zusammenspiel mit einer gut aufgestellten universitären und außeruniversitären Luftfahrtforschung entscheidende technologische Beiträge für neue, innovative UAS-Anwendungen. "Wir wollen, dass UAS-Dienstleistungen und -Technologien in Deutschland entwickelt werden und zur Anwendung kommen. Dies ist Voraussetzung dafür, in diesem Wachstumsmarkt auch international eine bedeutende Rolle zu spielen", schreibt die Bundesregierung. Die schnelle Einführung von UAS sei ein wesentlicher Standortfaktor der Zukunft und demonstriere die Innovationsfähigkeit und -freundlichkeit Deutschlands.
Um schnellstmöglich vom Probebetrieb zur regulären Anwendung von UAS zu kommen, plant die Regierung, Erlaubnisverfahren "unter Beibehaltung der heutigen Standards in allen Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Natur- und Umweltschutzes" zu vereinfachen. Ein wichtiges Element sei die innovationsfreundliche und unbürokratische Vereinheitlichung von Prozessen, um Anwendungen im gesamten Bundesgebiet zu ermöglichen. "Wir wollen den rechtlichen Rahmen und die Verwaltungsstrukturen fit machen für die Innovationen von morgen", heißt es in der Unterrichtung.
Die berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger beim Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Umwelt müssten dabei einbezogen werden, wird gefordert. "Nur wenn wir auch für diese Handlungsfelder zufriedenstellende Lösungen finden, werden wir die Chancen der neuen Technologie nutzen und gleichzeitig bestehende Risiken vermeiden können", macht die Bundesregierung deutlich. So könne es gelingen, "durch UAS einen echten Mehrwert für die Gesellschaft zu erzielen und damit eine breite gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen".
Berlin: (hib/PK) Zwischen dem 1. August 2019 und dem 10. Mai 2020 sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) 46 Anträge zum Erwerb eines tödlich wirkenden Medikaments eingegangen. Sechs dieser Anträge seien nach Anhörung der Antragssteller abgelehnt worden, heißt es in der Antwort (19/19411) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/19053) der FDP-Fraktion.
In allen seit August 2019 anhängigen Verfahren hätten die Antragsteller ein Anhörungsschreiben des Bundesinstituts erhalten. Darin seien sie ersucht worden, sich mit dem Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder einer gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe einverstanden zu erklären.
Vier Antragsteller hätten dem Ruhen des Verfahrens zugestimmt, vier weitere hätten sich dagegen ausgesprochen, sodass zu erwarten sei, dass die Anträge zeitnah beschieden würden. In den anderen Fällen stehe eine Antwort der Antragsteller auf das Anhörungsschreiben des Bfarm noch aus.
Berlin: (hib/PK) Deutschland stimmt sich in der Coronakrise laufend international ab. Die Bundesregierung stehe im ständigen Austausch mit anderen Regierungen, insbesondere mit der EU sowie mit den G7 und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), heißt es in der Antwort (19/19409) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18763) der AfD-Fraktion.
Bedeutung komme dabei fachspezifischen Gremien wie dem "Health Security Committee" der EU zu. In diesem Rahmen informierten sich die Mitgliedsstaaten über ihre jeweiligen Vorkehrungen.
Berlin: (hib/PK) Mehrere Staaten haben Deutschland in der Coronakrise Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. So habe China im März Testmaterialien, Schutzmasken, Schutzbrillen und Schutzbekleidung angeboten, heißt es in der Antwort (19/19073) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18757) der AfD-Fraktion.
Vietnam habe im April Desinfektionsmittel, Schutzmasken und Schutzbekleidung angeboten, Taiwan Schutzmasken und Fieberthermometer. Die Bundesregierung habe die unentgeltlich zur Verfügung gestellten Güter angenommen. Deutschland selbst habe bei anderen Staaten bisher nicht um Hilfe ersucht.
Die Bundesrepublik habe jedoch Anfragen aus 113 Staaten zur Lieferung von Hilfsgütern erhalten. Die Bundesregierung habe ein großes politisches Interesse daran, mit der Lieferung von Hilfsgütern einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten.
Hilfslieferungen aus Deutschland seien jedoch Grenzen gesetzt, solange nicht sichergestellt sei, dass der nationale Bedarf ausreichend abgedeckt werden könne. Daher würden derzeit Hilfeersuchen mit dem Verweis auf Eigenbedarf überwiegend zurückgestellt oder abgelehnt.
Berlin: (hib/HLE) Angesichts der vielen Steuerpflichtigen durch die Corona-Krise entstehenden höheren Aufwendungen fragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/19417) nach den Möglichkeiten zur Berücksichtigung von sogenannten außergewöhnlichen Belastungen bei der Einkommensteuer. Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, wie viele Personen bisher außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer geltend machen und wann die Pauschal- und Höchstbeträge in diesem Bereich zum letzten Mal angehoben wurden. Zudem soll die Bundesregierung den Vorschlag bewerten, Ausgaben für die Arbeit im Homeoffice pauschal als Werbungskosten anzuerkennen.
Berlin: (hib/PK) Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/19424) nach Daten aus dem Gesundheitsetat. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie die Ist-Zahlen für die einzelnen Haushaltstitel des Einzelplans 15 (Gesundheit) bis Ende Dezember 2019 lauten.