Mittwoch, den 27. Mai 2020
Aktuelles
Die im Zuge der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 getroffenen Beschränkungen werden in Slowenien schrittweise zurückgeführt.
Einreisende nach Slowenien unterliegen grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Für Einreisende, die die Staatsangehörige eines EU- oder eines Schengenstaates haben, und die in einem dieser Staaten wohnhaft sind, bestehen jedoch zahlreiche Ausnahmen von der Quarantänepflicht, so z.B. im Falle lediglich einer Durchreise oder bei touristischen Reisen. Detaillierte Informationen zu den Ausnahmeregelungen finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft Laibach in Ljubljana
https://laibach.diplo.de/
Die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum bleibt teilweise eingeschränkt. Der grenzüberschreitende öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist weiterhin unterbrochen. Die internationalen Flughäfen in Slowenien sind wieder geöffnet. Größere Hotels bleiben bis auf weiteres geschlossen.