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Aus dem Gerichtssaal: BGH: Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen des Doppelmordes am Hamburger Jungfernstieg rechtskräftig

Freitag, den 1. Mai 2020

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil:

Das Landgericht Hamburg hat den heute 35 Jahre alten Angeklagten wegen zweifachen Mordes (§ 211 StGB) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld (§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts erstach der Angeklagte am 12. April 2018 auf dem Bahnsteig des Hamburger S-Bahnhofes Jungfernstieg heimtückisch seine 21 Monate alte Tochter und deren 33 Jahre alte Mutter. Er wollte sich an seiner ehemaligen Lebensgefährtin rächen und sie dafür bestrafen, dass sie ihrem neuen Lebensgefährten Kontakt mit der gemeinsamen Tochter gewährte, während er unter anderem aufgrund seines aggressiven Verhaltens nur über ein eingeschränktes Umgangsrecht verfügte. Das Landgericht hat daher angenommen, dass der Angeklagte seine Tochter auch aus niedrigen Beweggründen getötet und deshalb mehrere Mordmerkmale verwirklicht hat.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten am 14. April 2020 als unbegründet verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.