Donnerstag, den 23. April 2020
Magdeburg - Das Tragen von Mund- und Nasenschutz oder einer anderen Art der Bedeckung des
Mundes (Schal, Tuch o.ä.), wie es in Geschäften und in Bussen und Bahnen jetzt in
Sachsen- Anhalt vorgeschrieben ist, sollte auch beim Betreten von medizinischen
Einrichtungen, insbesondere von Arztpraxen, zur „neuen Normalität“ gehören.
Dr. Burkhard John, Vorsitzender der KV Sachsen- Anhalt sagte hierzu: „Mit dieser
einfachen Maßnahme, die nun in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens immer normaler
wird, können Patienten mit dabei helfen Infektionen in Arztpraxen zu verhindern.“
Corona-Infektionen vermeiden und infizierte Menschen schnell isolieren bleibt das oberste
Gebot in den kommenden Monaten. Vertragsarztpraxen stehen als erste Ansprechpartner
bei medizinischen Problemen auch weiterhin flächendeckend bereit. Die meisten Tests auf
eine Corona-Infektion erfolgen in ambulanten Praxen, die teilweise extra dafür eingerichtet
wurden. Sechs von sieben infizierten Patienten werden im ambulanten Bereich behandelt.
Daher sind die ambulanten Praxen der Schutzwall vor den Krankenhäusern, um dort einen
Kollaps zu vermeiden.
Dennoch müssen auch die vielen anderen akuten und chronischen Erkrankungen weiter
behandelt werden. Dieser Aufgabe stellen sich die Vertragsärzte in allen Bereichen. Viele
Praxen haben bauliche und organisatorische Veränderungen vorgenommen, um das
Infektionsrisiko in den Praxen zu mindern.
Aber auch die Patienten selbst können neben dem Mund- und Nasenschutz dazu beitragen,
dieses Ziel zu erreichen. Bei Fieber und grippeähnlichen Symptomen sollte sich jeder
Patient zunächst telefonisch oder per Mail in der Arztpraxis melden und absprechen, wie
die weitere Versorgung erfolgen kann. Viele Probleme lassen sich durch neue Regelungen
telefonisch oder ggf. auch per Videosprechstunde lösen. Bei Bedarf an ärztlicher
Behandlung steht auch die Bereitschaftszentrale unter der Rufnummer 116117 rund um die
Uhr zur Verfügung.