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Ordnungsamt Magdeburg: Einsätze zur Eindämmung des Coronavirus‘ auch am Karfreitag

Samstag, den 11. April 2020

Am Karfreitag, den 10. April 2020, wurden bis ca. 22:00 Uhr folgende Kontrollen durchgeführt: 125 Spielplätze, 51 Betriebs- und Gaststätten sowie 156 Grünflächen und Versammlungsorte in Magdeburg. Über das Lage- und Führungszentrum der Polizei gingen in der Funkzentrale des Ordnungsamtes 12 Corona-bezogene Anrufe sowie 4 Anrufe zu der Thematik "Verbrennen von Abfällen/ illegale Osterfeuer" ein.
 
Das Verbrennen von Abfällen bestätigte sich nur in einem Fall. Der Betreiber des Feuers wurde aufgefordert dieses zu löschen, was er auch umgehend tat. Die anderen Fälle bestätigten sich nicht.
 
Während der Streifenfahrt fiel den Beamt*innen ein Spätverkauf auf, bei dem die Regularien der Eindämmungsverordnung des Landes nicht eingehalten wurden. Es wurden Getränke direkt vor Ort, ohne Mindestabstand von 50 Metern zum Geschäft, verzehrt und auch der Mindestabstand zwischen den Personen wurde nicht eingehalten. Im Stadtpark hielten sich Personen nicht an das Grillverbot, sodass auch hier die Identitäten festgestellt wurden sowie Platzverweise ausgesprochen. In allen Fälle wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
 
Bei der Überprüfung der Spielplätze mussten zwei Verstöße festgestellt werden. Hier wurden die Personalien aufgenommen und Platzverweise ausgesprochen. Auch in diesen Fällen müssen die Betroffenen mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.
 
Eine Meldung über eine Personengruppe mit mind. 20 Personen, die in einem Hinterhof feiern sollte, konnte bei der Überprüfung vor Ort nicht bestätigt werden. Es hielt sich dort lediglich eine 6-köpfige Familie erlaubter Weise auf.
 
In einer Gartensparte im Stadtteil Lemsdorf musste durch Vollzugsbeamte des Ordnungsamtes und der Polizei eine größere Feier aufgelöst werden. In der Gartenparzelle befanden sich mehrere Personen, die bereits alkoholisiert schienen und ein Feuer entzündet hatten. Des Weiteren verstießen sie gegen die Landesverordnung, weil es sich um eine Ansammlung von mehr als zwei Personen handelte, die nicht zu einem Haushalt gehörten. Zudem wurde ein Feuerwerk abgebrannt, wofür augenscheinlich keine Genehmigung vorlag. Als die Kräfte vor Ort einschritten, hatten sich von den 7 Personen 4 bereits durch einen hinteren Zugang aus der Parzelle entfernt. Es konnten somit nur noch von 3 Personen die Identitäten festgestellt werden. Die Parzellenpächterin gab im Gesprächsverlauf jedoch zu, dass sich zuvor 7 Personen dort aufhielten. Auch hier droht die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
 
Auch am Karfreitag wurde das schöne Wetter von vielen Menschen für Bewegung und Spaziergänge an der frischen Luft genutzt, wobei sich die meisten an die Bestimmungen der Landesverordnung hielten.
 
Die gute Zusammenarbeit mit der Polizei erwies sich auch am Freitag wieder als tragfähig und effizient bei der Umsetzung der Kontrollmaßnahmen.
 
Die Landeshauptstadt Magdeburg weist erneut darauf hin, dass der Aufenthalt in der Öffentlichkeit zum Grillen oder für ein Picknick nach der Eindämmungsverordnung untersagt ist. Auch Ansammlungen von mehr als 2 Personen, die nicht zusammen in einem Haushalt leben, sind untersagt.
 
Auch in den folgenden Tagen werden die gemeinsamen Kontrollen zwischen Ordnungsamt und Polizei fortgeführt. Die Landeshauptstadt weist erneut darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Landesverordnung Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten sind und dementsprechend geahndet werden.