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Corona: Friseurgeschäfte bleiben bundesweit bis zum 19. April geschlossen

Freitag, den 3. April 2020

Um der Corona-Pandemie in Deutschland weiter entgegenzuwirken, haben sich die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder in einer Sitzung am 01. April auf eine Verlängerung der bereits geltenden Schutzmaßnahmen bis zum 19. April 2020 geeinigt. Das bedeutet auch, dass bis dahin die Friseurgeschäfte in Deutschland bundesweit geschlossen bleiben.

„Da viele Bundesländer eine Schließung bis zum 19. April bereits angeordnet hatten, musste das Friseurhandwerk mit einem bundeseinheitlichen Beschluss dazu rechnen. Die Friseurbranche steht vor großen Herausforderungen, einmal mehr müssen wir jetzt den Blick auf die möglichen Unterstützungsleistungen von Bund und Ländern für die Betriebe fokussieren und für deren Ausweitung kämpfen“, so Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). „Und natürlich gilt das Kontaktverbot auch für mobile Friseure und sogenannte Heimbehandlungen!“

In ihrem gemeinsamen Beschluss machten Bund und Länder noch einmal deutlich, dass die Kontaktbeschränkungen auch über die Osterfeiertage gelten. Am 14. April – dem Dienstag nach Ostern – solle erneut über die Lage beraten werden.

Foto: ZV Präsident Harald Esser. © Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks