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Nach Kita-Schließung wegen Corona: Schönebeck (Elbe) bietet Stundung der Kita-Beiträge an

Dienstag, den 24. März 2020

Auch wenn die Kinder durch Corona-Virus-bedingte Schließungen der Kindertagesstätten derzeit zu Hause betreut werden müssen. Analog wie in Magdeburg und in weiteren Städten des Salzlandkreises wird in Schönebeck nach geltender Rechtslage verfahren. 

Vorerst sind die satzungsgerechten Kita-Kostenbeiträge weiterhin zu bezahlen. Jedoch hofft die Elbestadt auf zeitnahe und landesweite Regelungen. In Härtefällen können Eltern Stundungen bzw. Aussetzungen der Zahlungen unbürokratisch beantragen. Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Sachgebiet Bildung und Soziales. Diese sollte vorher telefonisch oder per Mail vereinbart werden. 

Gleiches gilt auch für die Zahlung von Gewerbesteuern. Sollten Firmen, Selbstständige und Unternehmen Probleme bzw. Zahlungsschwierigkeiten, die durch die Corona-Krise hervorgerufen wurden, anzeigen, kann ebenfalls eine Stundung der Zahlungen beim Steueramt beantragt werden.