Zahnärzteschaft
stellt Maßnahmenpaket vor
Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben mit den
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder (KZVen) ein gemeinsames
Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem auch in Zeiten zunehmender Ausbreitung von
SARS-CoV-2/COVID-19 die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in
Deutschland gewährleistet wird. Der Schutz von Patientinnen, Patienten und
Praxisteams hat dabei höchste Priorität.
Das
Maßnahmenpaket beinhaltet unter anderem auch die Versorgung akuter
zahnärztlicher Notfallbehandlungen von infizierten und unter Quarantäne
stehenden Patienten in Schwerpunktpraxen und Behandlungszentren.
Dr.
Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Wir werden unsere Aufgabe
als Heilberuf auch und gerade in diesen schwierigen Zeiten verantwortlich
wahrnehmen und alles Erdenkliche tun, um die zahnärztliche Versorgung trotz der
fortschreitenden Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 sicherzustellen. Das Wohl
und die Zahngesundheit unserer Patientinnen und Patienten stehen dabei im Fokus
aller Anstrengungen. Gleichzeitig müssen wir für unsere Gesundheit und die
unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verantwortung tragen, um die
Versorgung aufrecht erhalten zu können. Dabei sind wir auf die aktive Mithilfe
der Patienten in besonders hohem Maße angewiesen.
Patientinnen
und Patienten, die bereits Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege
zeigen, also Schnupfen, Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und
Gliederschmerzen, Atembeschwerden und Luftnot, Müdigkeit und Appetitlosigkeit,
sollten sich - soweit kein akuter Notfall vorliegt -erst nach Abklingen der
Erkrankung um einen Behandlungstermin bemühen. Am besten ist es, wenn sich jede
Patientin und jeder Patient vor einer Behandlung noch einmal mit seiner
Zahnarztpraxis in Verbindung setzt und individuell abklärt, ob der geplante
Termin tatsächlich wahrgenommen werden soll.“
Die
KZBV arbeitet mit Bundgesundheitsminister Spahn und den Ländern an einer
Lösung, nach der die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die sich mit
SARS-CoV-2/COVID-19 infiziert haben und solche, die unter häuslicher Quarantäne
stehen, über ein bundesweites Netz von Universitäts-Zahnkliniken, Kliniken mit
einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-Abteilung und Kliniken mit einem
zahnmedizinischen Fachbereich sichergestellt wird.
Infizierte
oder unter Quarantäne gestellte Patienten, die unter Zahnschmerzen oder einem
akuten zahnärztlichen Notfall leiden, sollen sich zunächst mit ihrem
Hauszahnarzt oder der entsprechenden Hotline bei den Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen der Länder oder den Landeszahnärztekammern in Verbindung setzen,
die dann die notfallmäßige Behandlung veranlassen. Die Telefonnummern von KZVen
und Kammern sind unter www.kzbv.de/coronavirus und unter
www.bzaek.de/coronavirus veröffentlicht.
Dr.
Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer: „Die Ausbreitung von
SARS-CoV-2/COVID-19 ist zurzeit überaus dynamisch, die Lage ändert sich
täglich. Das stellt Gesundheitssystem und -politik vor große Herausforderungen.
Die BZÄK ist im engen Austausch mit der KZBV, um sie darin zu unterstützen, die
zahnmedizinische Versorgung so gut wie möglich aufrechtzuerhalten. Dazu müssen
bestimmte Maßnahmen und Empfehlungen beachtet werden, die BZÄK, KZBV und RKI
zusammengestellt haben. Zudem sind wir im ständigen Kontakt mit politischen
Entscheidungsträgern, Stakeholdern im Gesundheitswesen und den
(Landes-)Zahnärztekammern, um konzertiert reagieren zu können.
Die
BZÄK kümmert sich bestmöglich um die Probleme der Zahnarztpraxen und stellt
diesen auf ihrer Website alle verfügbaren Informationen zur zahnärztlichen
Behandlung während der Corona-Pandemie zusammen. Die Informationen werden
laufend aktualisiert. Alle unsere Ressourcen sind darauf ausgerichtet, die
Kolleginnen und Kollegen im ganzen Land zu unterstützen, Fragen zu beantworten
und Unsicherheiten zu begegnen. Bei noch ungeklärten Fragen stehen wir mit den
jeweils zuständigen Stellen in Verbindung, um weitere relevante Informationen
für die Zahnärztinnen und Zahnärzte zu erhalten.“
Sonder-Websites
von KZBV und BZÄK online
KZBV
und BZÄK haben Sonder-Websites zu dem Thema SARS-CoV-2/COVID-19 geschaltet, die
fortlaufend aktualisiert wurden. Unter www.kzbv.de/coronavirus sowie
www.bzaek.de/coronavirus sind zahlreiche gesicherte Informationen
zusammengetragen. Dazu zählen aktuelle Hinweise des Robert Koch-Instituts, der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, des Bundesministeriums für
Gesundheit sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Zudem
sind dort spezielle Hotlines und Ansprechpartner für Praxen bei KZVen und Kammern
der Länder abgebildet. Zu dieser Übersicht sowie zu weiteren Maßnahmen für die
Versorgung stehen KZBV und BZÄK in ständigen Kontakt, um Praxen und Patienten
so direkt wie möglich über aktuelle Entwicklungen zu unterrichten einen
gleichlautenden Informationsstand für die zahnärztliche Versorgung zu
gewährleisten.
Text:
Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V.
(BZÄK)