Foto:
Impfpass mit Kreuz bei Masern und einer Spritze, die auf dem Impfpass liegt.
(ams).
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Sie
werden jedoch häufig unterschätzt und als Kinderkrankheit abgetan. Dabei können
sie zu schweren Komplikationen wie Mittelohr-, Lungen- und Hirnhautentzündungen
führen. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr bis Mitte November 2019
insgesamt 503 Masernfälle gemeldet, darunter ein Todesfall. Um eine Ausbreitung
zu verhindern, müssen Impflücken geschlossen werden. Aus diesem Grund wird ab
1. März 2020 die Masernimpfung in Schulen, Kindertagesstätten und anderen
Gemeinschaftseinrichtungen zur Pflicht. Von der neuen Impfpflicht erfasst sind
auch Beschäftigte in diesen Einrichtungen oder im medizinischen Bereich, die
nach 1970 geboren sind.
Zwar
hält es die große Mehrheit der Deutschen (91 Prozent) für wichtig bis sehr
wichtig, die Ausbreitung von Masern zu verhindern, wie eine aktuelle Studie der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ergeben hat. Dennoch sind die
Impflücken bei Masern weiterhin zu groß. So haben nach Angaben des Robert
Koch-Instituts (RKI) 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen.
Bei der wichtigen zweiten Masernimpfung hapert es jedoch: Laut RKI waren 2017
nur 92,8 Prozent der Schulanfänger zweimal geimpft. "Die zweite Impfung ist
aber wichtig, weil eine einmalige Impfung noch keinen sicheren Schutz
garantiert", sagt Dr. Eike Eymers, Ärztin im AOK-Bundesverband. Und mit
dem kompletten Impfschutz schützt man nicht nur sich, sondern auch Menschen,
die sich nicht impfen lassen können wie beispielsweise Babys, die zu jung für
eine Impfung sind, chronisch Kranke oder Schwangere. Sie sind auf die
Solidarität der anderen angewiesen. Medizinerin Eymers: "Wer sich also
gegen Masern impfen lässt, schützt sich selbst und andere. Man nennt das Herdenimmunität."
Impfpflicht
in Kindergarten, Schule und Co.
Das
neue Gesetz sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder den
Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen
Masern-Impfungen vorweisen müssen. Das gilt auch für Kinder, die bei privaten
Tagesmüttern oder -vätern untergebracht sind. Erzieher, Lehrer,
Tagespflegepersonen und Beschäftigte medizinischer Einrichtungen, die nach 1970
geboren sind, müssen die Impfungen ebenfalls nachweisen. Ist ein Kind nicht
geimpft, kann es zum Beispiel vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen
werden. Nichtgeimpftes Personal darf nicht in Gemeinschafts- oder
Gesundheitseinrichtungen arbeiten.
Der
Nachweis kann durch den Impfpass, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder -
falls man schon Masern gehabt hat - ein ärztliches Attest erbracht werden. Für
Kinder, die schon im Kindergarten, in der Schule oder anderen
Gemeinschaftseinrichtungen sind, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 bei
der Einrichtungsleitung vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, gilt das künftig
als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro
geahndet werden. Eine Geldbuße kann auch gegen KiTa-Leitungen verhängt werden,
die nicht geimpfte Kinder zulassen, oder gegen nicht geimpftes Personal oder
Bewohner von Gemeinschaftseinrichtungen.
Impfung
ist gut verträglich
Die
Masern-Impfung ist gut verträglich. In den ersten Tagen danach kann die Haut an
der Einstichstelle gerötet und etwas warm sein. Manchmal treten auch Fieber,
Kopf- und Gelenkschmerzen auf, klingen aber in der Regel schnell wieder ab. Bei
rund fünf Prozent der Geimpften kommt es nach einer Woche zu leichtem
Hautausschlag, den so genannten Impfmasern, die nicht ansteckend sind.
Schwerwiegende Nebenwirkungen sind äußerst selten.
Die
Masernerkrankung
Masern
sind hochansteckend, die Viren werden ganz leicht von Mensch zu Mensch beim
Sprechen, Husten oder Niesen übertragen (Tröpfcheninfektion). Die ersten
Anzeichen treten rund zwei Wochen nach der Ansteckung auf: Dabei zeigen sich
zunächst grippeähnliche Symptome wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen. Nach
einigen Tagen entwickelt sich ein rötlicher Hautausschlag der hinter den Ohren
beginnt, dann sich am ganzen Körper ausbreitet.
Als
Komplikation kann es zu Mittelohr- und Lungenentzündungen kommen. Bei etwa
einem von 1.000 Erkrankten tritt nach einigen Tagen eine Gehirnentzündung auf,
die lebensgefährlich sein kann. Eine seltene, aber immer tödliche verlaufende,
Spätfolge ist die subakute sklerosierende Panencephalitis, ebenfalls eine Form
der Gehirnhautentzündung. Den besten Schutz vor Masern bietet die Impfung, in
Deutschland wird ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln
(MMR-Impfung) verwendet. Die Impfung sorgt für eine lebenslange Immunität.
Text
/ Foto: „AOK-Mediendienst“