Berlin: (hib/MWO) Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit dem ein Verfahren zur Überprüfung von Beschlüssen des Bundestages zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland durch das Bundesverfassungsgericht eingeführt werden soll, war Gegenstand einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag. Der Entwurf (19/14025) sieht eine entsprechende Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgeset
Nach Darstellung der Grünen sind Beschlüsse des Bundestages, mit denen er dem Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland zustimmt, nach gegenwärtigem Recht vom Bundesverfassungsgericht kurzfristig und umfassend nicht überprüfbar. Bei derartig wesentlichen Angelegenheiten müsse aber die Möglichkeit bestehen, dass verfassungsrechtliche Grundsatzfragen letztverbindlich durch das Bundesverfassungsgericht beantwortet werden. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 17. September 2019 (Aktenzeichen: 2 BvE 2/16) zum Syrien-Einsatz ausgeführt, dass es Sache des Gesetzgebers sei, verfassungsgerichtliche Kontrolle zu ermöglichen.
In ihren Stellungnahmen gingen die Experten ausführlich auf die rechtlichen Grundlagen für bewaffnete Bundeswehreinsätze im Ausland sowie auf mögliche Auswirkungen einer Gesetzesänderung ein. In der Frage der Notwendigkeit einer Änderung der bisherigen Rechtslage gingen die Meinungen der Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis aber auseinander. Die Abgeordneten thematisierten in ihren Fragen vor allem das Verhältnis von Grundgesetz und Völkerrecht, die Erforderlichkeit einer Verfassungsänderung und das Verfahren der Antragstellung.
Wie der Kieler Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolfgang Ewer ausführte, unterliegen bewaffnete Bundeswehreinsätze im Ausland verschiedener Anforderungen des Grundgesetzes. Nach der bisherigen Rechtslage gebe es aber weder Rechte des Bundestages noch Rechtsschutz für den Bundestag. Dass diese Lücke geschlossen werden soll, sei aus seiner Sicht zu begrüßen. Damit werde den Anforderungen an solche Einsätze eine Möglichkeit der effektiven Durchsetzung beigelegt. Ewer zufolge gibt es bereits die vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Möglichkeit, im Organstreitverfahren eine unzulässige Fortentwicklung eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit oder einen Verstoß eines Einsatzes gegen das Gebot der Friedenswahrung zu rügen, aber bisher keine Möglichkeit, die Verfassungswidrigkeit eines Einsatzes ganz außerhalb eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit zu rügen. Einer Verfassungsänderung bedarf es zur Einführung des neuen Verfahrens aus Sicht Ewers nicht.
Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin, verwies in seiner Stellungnahme unter anderem auf das Ziel des Entwurfs: Die Frage einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zugänglich zu machen, ob ein Auslandseinsatz im Rahmen eines Systems der kollektiven Sicherheit stattfindet und ob der Einsatz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dies könne derzeit nicht direkt an das Bundesverfassungsgericht herangetragen werden, erklärte Seegmüller. Das im Entwurf vorgeschlagene Verfahren ermögliche eine entsprechende Überprüfung. Im Gegensatz zu Ewer hält Seegmüller eine Änderung der Verfassung voraussichtlich für notwendig.
Der emeritierte Hamburger Hochschullehrer Norman Paech unterstützte den Entwurf. Er sei sinnvoll und finde seine verfassungsrechtliche Grundlage in verschiedenen Vorschriften des Grundgesetzes, die unter dem Begriff des "Friedensgebots" zusammengefasst werden könnten. Der Entwurf trage bei zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom September 2019 selbst begründet habe. Paech geht nicht davon aus, dass die mit dem neuen Verfahren ermöglichte Kontrolle die außen- und sicherheitspolitische Beweglichkeit der Bundesregierung einschränke.
Der Rechtswissenschaftler Christoph Möllers von der Berliner Humboldt-Universität erklärte, eine Ergänzung des Bundesverfassungsgerichtsgeset
Aus Sicht der Rechtsprofessorin Stefanie Schmahl von der Julius-Maximilians-Universität
Schmahls Kollege Karsten Schneider von der Johannes-Gutenberg-Universität
Bedenken äußerte auch Pierre Thielbörger, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht und Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum. Er wies unter anderem auf mögliche Probleme hin, die sich aus der Berücksichtigung sowohl des Grundgesetzes als auch des Völkerrechts bei der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben könnten. Das höchste deutsche Gericht sei kein Bundesvölkerrechtsgericht, sagte Thielbörger.
Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion schlägt erneut ihre Abgeordnete Nicole Höchst als Mitglied des Kuratoriums der "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas" zur Wahl (19/15981) vor. Höchst hatte bereits mehrfach kandidiert, bislang aber in allen Wahlgängen die erforderliche Mehrheit der Stimmen im Bundestag verpasst.
Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion schlägt ihre Abgeordneten Uwe Witt als Mitglied und Petr Bystron als stellvertretendes Mitglied im Kuratorium der "Bundesstiftung Magnus Hirschfeld" zur Wahl (19/15982) vor. Witt und Bystron haben bereits mehrfach kandidiert, bislang aber in allen Wahlgängen die erforderliche Stimmenmehrheit im Bundestag nicht erreicht.
Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion schlägt ihren Abgeordneten Steffen Kotré zur Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung "Deutsches Historisches Museum" (DHM) vor. Als stellvertretendes Mitglied benennt sie in dem entsprechenden Wahlvorschlag (19/15983) ihre Abgeordnete Nicole Höchst.
Berlin: (hib/ROL) Die Zahl der Studierenden, die außerhalb ihres Heimatlandes studieren, steigt. Insgesamt studierten laut UNESCO 2016 rund 5,1 Millionen Studierende außerhalb ihres Heimatlandes. Damit ist die Zahl in den vergangenen zehn Jahren um 2,2 Millionen gestiegen. Allein in Deutschland studierten 2016 rund 252.000 internationale Studenten. 2015 waren es laut Deutsche Akademische Austauschdienst noch 236.000. Das wird aus der Antwort der Bundesregierung (19/15956) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/15306) deutlich. Rechnet man sogenannte Bildungsinländer, also die Studierenden hinzu, die ihr Abitur in Deutschland gemacht haben, waren den Angaben zufolge im Jahr 2018 insgesamt knapp 375.000 Ausländerinnen und Ausländer an deutschen Hochschulen eingeschrieben.
Die Bundesregierung betont, dass Deutschland mittlerweile Frankreich als beliebtestes nichtenglischsprachiges Gastland für internationale Studierende abgelöst habe. Damit sei das Land nach den USA, Großbritannien und Australien zum viertwichtigsten Zielland weltweit aufgestiegen.
Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage unter anderem auf die Studie des Stifterverbandes "Ausgebremst statt durchgestartet - Herausforderungen für ausländische Studierende jenseits von Kultur- und Bildungsfragen" hingewiesen, nach der internationale Studierende wegen verzögerter Versendung der Hochschulzulassungen und langer Visawartezeiten oft verspätet starten würden. Laut Untersuchung könnten 38 Prozent der Studierenden aus Nicht-EU-Ländern erst nach Semesterbeginn einreisen, 18 Prozent davon kämen sogar mehr als zwei Wochen später nach Deutschland, führten die Grünen in ihrer Anfrage aus.
Die Bundesregierung verweist in der Antwort auf Angaben des Auswärtigen Amtes, nach denen man für einen Termin für ein Studien- oder Forschungsvisum in der deutschen Botschaft in Marokko 43 Wochen, in Nigeria 36 Wochen und in Kirgisistan 25 Wochen warten muss. Die Bundesregierung betont, dass schon jetzt die Kapazitäten mehrerer Visastellen erweitert worden seien. Ziel sei es, die Wartezeiten so kurz zu halten, dass die Einreise nach Deutschland vor Semesterbeginn erfolgen kann.
Berlin: (hib/JOH) Insgesamt 97 Städte, Kreise, Gemeinden und interkommunale Kooperationen haben sich nach Angaben der Bundesregierung für eine Förderung der Modellprojekte Smart Cities, mit denen neue Möglichkeiten und Herausforderungen für die Stadtentwicklung durch Digitalisierung ausgelotet werden sollen, beworben. Alle hätten mit ihren Einreichungen hohes Engagement bewiesen und die erforderlichen Ratsbeschlüsse und Eilentscheidungen herbeigeführt, schreibt sie in einer Antwort (19/15970) auf eine Kleine Anfrage (19/15577) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Laut Smart City Charta sollten sich alle Akteure der Stadtentwicklung und insbesondere die Kommunen aktiv und strategisch mit der Digitalisierung und ihren Wirkungen für das Leben in den Städten, Kreisen und Gemeinden auseinandersetzen, heißt es darin weiter. Es gehe darum, eigene lokale Strategien für die digitale Transformation zu entwickeln, um die Potenziale der Digitalisierung im Hinblick auf die Bedarfe der Menschen und der Wirtschaft vor Ort nutzen zu können.Eine Definition von "Smart Cities" und eine Kategorisierung von Kommunen in "smart" oder "nicht smart" anhand von Standards und Mindest-Maßnahmen hält die Bundesregierung daher ausdrücklich nicht für zielführend. Ein vorgegebenes Set an Maßnahmen widerspricht Ihrer Ansicht nach auch dem Ansatz, "zunächst eine Strategie gemeinsam mit der lokalen Öffentlichkeit zu erarbeiten und dabei gemeinsam geeignete Maßnahmen zu entwickeln".
Berlin: (hib/JOH) Inwiefern die Bundesregierung steuerlich wirksame Reinvestitionsmöglichkeiten in den Mietwohnungsbau zur Gewinnung von Wohnbauland von Landwirten geprüft hat und zu welchem Ergebnis sie dabei gekommen ist, will die FDP-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (19/16154) erfahren. Außerdem erkundigen sich die Abgeordneten nach weiteren im Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfaufträgen im Bereich Bauen und Wohnen, etwa einer Evaluation des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens für den Wohnungsbau sowie des Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer und der Wohnungsbauprämie.
Foto: Bundesregierung / Bergmann