Plenarsitzung des Bundesrates am 20.12.2019
Der Bundesrat hat sich am 20. Dezember 2019 zum geplanten Plastiktütenverbot geäußert: die Bundesregierung möchte Händlern aller Branchen mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten verbieten, Plastiktüten an Kundinnen und Kunden abzugeben oder zu verkaufen. Das Verbot umfasst leichte Kunststofftragetaschen, nicht aber so genannte Hemdchenbeutel, die für den Einkauf von losem Obst oder Gemüse verwendet werden. Auch stärkere Tragetaschen über 50 Mikrometer sind vom Verbot ausgenommen - die Bundesregierung geht davon aus, dass diese in der Regel mehrfach verwendet werden.
Vorräte aufbrauchen
Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Übergangsfrist auf zwölf Monate auszudehnen. Der Handel soll die Möglichkeit haben, die vorhandenen Vorräte an Plastiktüten noch aufzubrauchen. Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung, den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft zu prüfen und angemessen zu berücksichtigen.
Zu viel Coffee-to-go-Einwegbecher
In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat auf ein weiteres Müllproblem durch den gestiegenen Außer-Haus-Verzehr hin: jährlich 2,8 Milliarden Einwegbecher für Heißgetränke und weitere Service-Verpackungen wie Pizzakartons und Speisenlieferungen. Der Bundesrat fordert eine Trendumkehr zur Minderung der Einwegverpackungen und Förderung von Mehrwegsystemen. Er bittet die Bundesregierung, bereits im weiteren Gesetzgebungsverfahren hierzu ökonomische oder ordnungsrechtliche Maßnahmen zu prüfen.
Altpapier für Lebensmittelverpackungen
Außerdem setzen sich die Länder dafür ein, den Einsatz gesundheitlich unbedenklicher Druckfarben zu forcieren, um Lebensmittelverpackungen aus Altpapier zu ermöglichen.
Hochwertige Kreislaufwirtschaft gefordert
Aus Sicht des Bundesrates könnten zudem Einsatzquoten für Recyclate sinnvoll sein, um die Branchenzusammenarbeit zwischen Produzenten, Händlern und Entsorgungs- bzw. Recyclingwirtschaft zu forcieren. Der Einsatz eines Mindestanteils an Sekundärrohstoffen sei sinnvoll. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, entsprechende Regelungen auf den Weg zu bringen.
Eigene Bundesratsinitiative
Bereits Anfang November 2019 hatte der Bundesrat die Bundesregierung in einer eigenen Entschließung aufgefordert, ein Verbot von Einweg-Plastiktüten auf den Weg zu bringen.
Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag
Die Stellungnahme zum Regierungsentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.